Berlin/Stuttgart. Die Kultusministerkonferenz will den Spielraum für den Erhalt einer leistungsbezogenen Professorenbesoldung nutzen und zugleich die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts nach einer angemessenen Grundvergütung erfüllen. Die Ministerrunde beschloss am Donnerstag in Berlin gemeinsame Eckpunkte, an denen sich die Länder bei der notwendig gewordenen Anpassung ihrer Besoldungsregelungen orientieren.
Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Ties Rabe, erklärte: „Die Ländergemeinschaft nimmt mit ihrer ausgewogenen und tragfähigen Entscheidung ihre gesamtstaatliche Verantwortung im Hochschulbereich wahr, zu deren Kern vergleichbare Beschäftigungs- und Besoldungssysteme an den Universitäten und Fachhochschulen gehören.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist für alle Hochschulstandorte in Deutschland relevant.“ Es belasse jedoch die Möglichkeit, Leistungsanreize im System der Professorenbesoldung zu verankern. „Diesen Spielraum wollen wir nutzen. Eine Rückkehr zum früheren System mit Grundgehältern, die mit fortschreitendem Dienstalter automatisch steigen, steht nicht zur Debatte", sagte Rabe.
Mit dem Instrument von Leistungsbezügen, die grundsätzlich alle Hochschullehrer erreichen können, wollen die Länder auch in Zukunft „die Attraktivität einer wissenschaftlichen Karriere steigern und die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen stärken“. Die Kultusministerkonferenz sieht im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012 keinen Anlass, vom bestehenden Vergütungssystem mit festen Grundgehältern und variablen Leistungsbezügen abzurücken.
Die Kultusministerkonferenz hat folgende Eckpunkte beschlossen:
Es werde aber nicht angestrebt, die Höhe der Bezüge zu vereinheitlichen, waren sich die Minister einig. Um die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts nach einem „amtsangemessenen Alimentationsniveau“ zu erfüllen, plädiert die Kultusministerkonferenz für eine Erhöhung der Grundgehälter von Professoren. Die Grundgehälter sollen sich künftig an der Besoldungsgruppe A 15 des öffentlichen Dienstes orientieren.
Zur Verbesserung der Effektivität und Qualität von Lehre und Forschung seien auch bei Anrechnung bisheriger Leistungsbezüge auf das Grundgehalt leistungsbezogene und damit „flexible und wettbewerbsorientierte“ Elemente weiterhin erforderlich.
Die Kultusministerkonferenz geht nach bisheriger Prüfung davon aus, dass für die Anpassung der Grundgehälter als Orientierungsmaßstab das Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 15 mit mindestens der Dienstaltersstufe 8 beziehungsweise der entsprechenden Erfahrungsstufe der jeweiligen Landesbesoldungsordnung A zugrunde zu legen ist.
Der Hochschulausschuss der Kultusministerkonferenz wurde gebeten, die Konsequenzen für die Besoldung aufzubereiten und dem Plenum zu seiner Oktober-Sitzung vorzulegen.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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