Kommunen können sich für Fußverkehrs-Checks 2020 bewerben

06.07.2020 
Redaktion
 
Foto: dpa/imageBROKER

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STUTTGART. Wie kann man Städte und Gemeinden Fußgänger-freundlicher gestalten? Mit dieser Frage beschäftigen sich nicht nur Kommunen, sondern auch das Verkehrsministerium. Mit dem Fußverkehrs-Check 2020 will es Städte und Gemeinden dabei unterstützen, auf nachhaltige Fortbewegungsarten zu setzen. Die Bewerbungsfrist für die Aktion läuft bis zum 21. August 2020.

Dialog mit Bürgern und experten

Seit 2015 haben mehr als 50 Kommunen in Baden-Württemberg Fußverkehrs-Checks durchgeführt. Dabei analysieren Bürger gemeinsam mit der kommunalen Politik und Verwaltung sowie mit Experten im Dialog die Situation des Fußverkehrs. In Workshops und Begehungen erfassen sie die Stärken und Schwächen im örtlichen Fußverkehr und erarbeiten Vorschläge, wie die Wege zu Fuß künftig attraktiver und sicherer gestaltet werden können.

„Ist ausreichend Platz vorhanden, so dass sich die Menschen frei und sicher auf Wegen und Plätzen bewegen können, dann gehen sie gern und viel zu Fuß“, sagt Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). „Wege und Plätze sollten attraktiv und sicher gestaltet werden. Mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger verwandelt Straßenräume in Lebensräume. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den Kommunen daran arbeiten, diese für Fußgänger freundlich zu gestalten.“

Fußgänger-Initiative: Eigentliche Arbeit beginnt nach Fußverkehrs-Checks

Die Fußverkehrs-Checks haben sich zu einem sehr beliebten Planungsinstrument entwickelt, so Hermann weiter. Deshalb habe das Land die Zahl der geförderten Kommunen in diesem Jahr von acht auf zehn erhöht.

"Aus unserer Sicht als Fußgänger-Lobbyisten leistet Baden-Württemberg bundesweit Pionierarbeit mit seiner systematischen Förderung von Fußverkehrs-Checks in den Kommunen", sagt Roland Stimpel, Pressesprecher von Fuss, dem Fachverband für Fußverkehr in Deutschland. Somit würden auch Gruppen stärker in den Vordergrund gerückt, deren Verkehrsbelange oft vernachlässigt wurden und werden: Senioren, Kindern und Menschen mit Behinderungen.

Fußverkehrs-Checks seien dafür ein guter Einstieg in das Thema, aber die eigentliche Arbeit beginne erst danach, so Stimpel: "Gehwege müssen konsequent freigehalten oder wieder freigemacht werden, oft brauchen sie Ausbau und Reparatur. Wo Fahrbahn zu queren sind, muss dafür gesorgt werden, dass der Weg auch hier direkt, sicher, flüssig und angenehm zu benutzen ist." Fußverkehr als Basismobilität müsse auch baulich, räumlich, mit Regelungen und ihrer Überwachung Vorrang bekommen, sagt der Pressesprecher.

 

Bis zum 21. August können sich sowohl Einsteiger-Kommunen, die erst mit der Fußverkehrsförderung beginnen möchten, als auch Vorreiter-Kommunen, die schon eigene Konzepte zum Fußverkehr umsetzen, für die Aktion bewerben. Das diesjährige Motto lautet Mehr Platz zum Gehen.
Während der Fußverkehrs-Checks werden die ausgewählten Kommunen von einem Fachbüro betreut und unterstützt. Das Land übernimmt die Kosten. Mitte September werden die zehn teilnehmenden Kommunen von einer Fachjury ausgewählt und am Montag, 5. Oktober 2020 bei einer Auftaktveranstaltung des Ministeriums öffentlich bekannt gegeben.


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