Stuttgart. Die Landkreise in Baden-Württemberg haben einen staatlichen Auftrag zu erfüllen: sie haben die Gesundheitsversorgung der Bürger in der Fläche sicherzustellen. Dafür haben sie verschiedene Lösungen entwickelt.
Das Krankenhauswesen gehört zu den weisungsfreien Pflichtaufgaben der Landkreise: zu den kostspieligen, gewiss. Zugleich aber auch zu denjenigen, die einen gewissen Gestaltungsspielraum bieten.
Ob man in eigener Regie Krankenhäuser betreibt oder diese Aufgabe vollständig einem privaten Unternehmen überträgt: Diese Entscheidung bleibt weitgehend den Führungsorganen der Landkreise, also dem Landrat und dem Kreistag, überlassen.
Es gibt drei Hauptkategorien von Trägern eines oder mehrerer Krankenhäuser: öffentliche, freigemeinnützige und private (s. Link).Sechs verschiedene Modelle in den 35 Landkreisen Baden-Württembergs lassen sich, grob gesagt, unterscheiden, allerdings nicht immer völlig trennscharf.
Sie reichen von der alleinigen Trägerschaft aller Häuser der Grundversorgung auf Kreisgebiet - wie etwa in den Landkreisen Reutlingen und Tuttlingen - durch den Landkreis selbst bis hin zu der Lösung im Breisgau-Hochschwarzwald.
Dort wurden bereits im Jahr 1997 die kreiseigenen Krankenhäuser an eines der großen privaten Klinikunternehmen Deutschlands verkauft. Seither hält der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald eine Minderheitsbeteiligung von mehr als einem Viertel der Anteile - exakt 26 Prozent. Ferner hat er sich vertraglich wesentliche Mitbestimmungsrechte zusichern lassen.Zwischen beiden Polen bewegen sich die Lösungen, die die baden-württembergischen Landkreise für eine ihrer - nicht nur aus Sicht der Kreisbewohner - wichtigsten Aufgaben gefunden haben. ...
Den vollständigen Artikel lesen Sie in der Ausgabe 7 des Staatsanzeigers:
Krankenhäuser im Land
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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