Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht wird sich im Dezember erneut mit der Erbschaftsteuer befassen. Das teilte der Vorsitzende des ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, am Donnerstag mit. Die Richter hatten die bisherige Regelung im Dezember 2014 für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, das entsprechende Gesetz bis zum 30. Juni 2016 zu novellieren. Dies ist bisher nicht geschehen.
Der Bundesrat hatte am vergangenen Freitag den Vermittlungsausschuss angerufen, nachdem eine Einigung mit der Großen Koalition gescheitert war. Damit verzögert sich das umstrittene Gesetz über die künftigen Steuerprivilegien für Firmenerben mindestens bis zum Herbst.
Der wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Dieter Janecek, plädiert für einen einheitlichen Steuersatz von 15 Prozent. „Statt immer mehr Ausnahmen zu schaffen, die vor allem großen Firmenerben zugutekommen“, sollten alle Umgehungstatbestände gestrichen werden. Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof hatte sogar einen Einheitssatz von zehn Prozent vorgeschlagen.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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