Stuttgart. Nach dem verheerendem Hochwasser im Sommer prüfen die Justizminister der Länder die Möglichkeit, die Elementarschadensversicherung wieder verpflichtend einzuführen.
Es wurde eine Arbeitsgruppe unter der Federführung des Südwestens, sowie von Thüringen und Sachsen-Anhalt eingesetzt, wie Ressortchef Rainer Stickelberger (SPD) am Donnerstag in Stuttgart mitteilte. „Die Erinnerung an das letzte große Hochwasser ist noch frisch.“
Während in Baden-Württemberg rund 95 Prozent der Hausbesitzer eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hätten, die auch Hochwasserschäden abdecke, seien es bundesweit weniger als ein Drittel. Bereits vor Jahren wurde eine Wiedereinführung geprüft. Damals hätten die Bedenken dagegen überwogen. „Die Problematik ist seither aber geblieben, was sehr unbefriedigend ist. Deshalb wollen wir das Thema erneut intensiv angehen“, erklärte Stickelberger nach Beratungen der Justizministerkonferenz.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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