In 88 Gemeinden sollen Mieterhöhungen begrenzt werden

14.10.2019 
Redaktion
 
Das Land will den Anstieg der Mieten in Brennpunkt-Städten begrenzen.

STUTTGART. Bisher sah die Gebietskulisse 68 Gemeinden vor. Doch das Instrument war nach einem Urteil des Landgerichts im März aus formalen Gründen gekippt worden. Jetzt muss die Mietpreisbremse neu geregelt werden. Die dafür notwendige neue Verordnung solle nun möglichst schnell erlassen werden, kündigte Hoffmeister-Kraut an.

„Es ist mir wichtig, dass bei der Mietpreisbremse Rechtssicherheit besteht“, erklärte die Wirtschaftsministerin. Ziel sei es, die neue Verordnung möglichst zeitnah zu erlassen. Als Gebietskulisse für die Mietpreisbremse sind 88 Gemeinden in Baden-Württemberg nach einer von der L-Bank in Auftrag gegebenen umfassenden Auswertung des Datenmaterials aller Gemeinden in Baden-Württemberg durch die Hamburger Immobilienberatung F+B festgelegt worden.

Dieser Auswahl liegen fünf Indikatoren zugrunde, die das Bürgerliche Gesetzbuch zur Ermittlung angespannter Wohnungsmärkte vorsieht. Werden vier dieser fünf Indikatoren in einer Gemeinde erfüllt, kann sie in die Gebietskulisse aufgenommen werden. 31 der 88 Kommunen erreichten 100 Prozent der erreichbaren Punkte, die für einen angespannten Wohnungsmarkt gemäß Paragraf 556d ff Bürgerliches Gesetzbuch sprechen, darunter Stuttgart und Freiburg.

Bürgereinsprüche blockieren neue Wohngebiete

Da Bürgereinsprüche häufig die Planungen für neue Wohngebiete blockieren, sollen im Zuge der laufenden Evaluation der Gemeindeordnung durch das Innenministerium auch die Rahmenbedingungen für Bürgerbegehren überprüft werden. Die Evaluationsergebnisse werden Ende des Jahres vorliegen.

Das neue Landeswohnraumförderprogramm „Wohnungsbau BW 2020/2021“, das Bauherrn fördert, die sozial gebundenen Mietwohnraum schaffen, wird nicht wie geplant zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten können, berichtete die Ministerin. Grund dafür seien die sich hinziehenden Verhandlungen des Bundes über Finanzhilfen für die Länder.

Hoffmeister-Kraut will bei der Förderung von sozial gebundenen Mietwohnraum die berücksichtigungsfähigen Baukosten von 3.000 auf 3.500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche als Festbetrag erhöhen. „Die Baukosten steigen seit vielen Jahren kontinuierlich an. Das müssen wir auch in unserem Förderprogramm abbilden.“

Projektierer belegen 161 Millionen Euro bei Landeswohnraumförderung

Ein positives Zwischenfazit zog Hoffmeister-Kraut für das aktuelle laufende Förderprogramm: Nach neun von zwölf Monaten (Stichtag 30. September) seien von den zur Verfügung stehenden 250 Millionen 161 Millionen Euro belegt. Die Zahl der Anträge für neu gebaute Sozial-Mietwohnungen übertreffe bereits nach neun Monaten die Förderergebnisse aus den Jahren 2018 und 2017. „Trotz der positiven Entwicklung ist aber klar, dass die bisherigen Instrumente weiter ergänzt werden und die nächsten Schritte folgen müssen, um den Mangel an Wohnraum zu beseitigen. Denn die Lücke zwischen Angebot und Bedarf ist weiterhin groß.“

Vor wenigen Tagen ist die Förderlinie „Wohnungsbau BW - kommunal“ in Kraft getreten. Dieser Kommunalfonds Wohnraumoffensive BW richtet sich an Städte und Gemeinden im Land, die selbst Mietwohnraum schaffen wollen. Hoffmeister-Kraut kündigte an, in ähnlicher Weise Unternehmen fördern zu wollen, die Wohnraum für Mitarbeiter schaffen wollen. „Damit unterstützen wir Unternehmen dabei, dringend benötige Fachkräfte zu gewinnen“, erklärte sie. 


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