Karlsruhe. Im Rechtsstreit über sein Arbeitstempo hat ein Freiburger Richter vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Etappensieg errungen. Der Mann wehrt sich gegen eine dienstrechtliche Ermahnung, seine Fälle schneller abzuschließen. Er sieht sich dadurch in seiner richterlichen Unabhängigkeit verletzt. Mit seinen Klagen blieb der 63-Jährige bisher erfolglos. Der BGH hob das Urteil der Vorinstanz jedoch am Donnerstag in Karlsruhe auf und verwies die Sache zurück an das Oberlandesgericht Stuttgart.
Eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit liegt dem BGH zufolge vor, wenn einem Richter ein Pensum abverlangt wird, das „sich allgemein, also auch von anderen Richtern, sachgerecht nicht mehr bewältigen lässt”. Bei dieser Beurteilung kann die Anzahl der Fälle, die im Durchschnitt an einem Gericht erledigt werden, nur ein „Anhaltspunkt” sein. Verfahren könnten nämlich auch nicht sachgerecht abgeschlossen werden, hieß es in der Verhandlung zur Erläuterung.
Die Erledigungszahlen des Klägers entsprachen zwischen 2008 und 2010 etwa 68 Prozent von dem, was seine Kollegen im Schnitt erreicht hatten. Das Oberlandesgericht muss nun klären, ob der Freiburger Richter schneller mehr Verfahren sachgerecht hätte abschließen können. Im ersten Urteil hatte es dies nicht getan.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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