Wohnungs- und Immobilienunternehmen im Land bauen 4180 neue Wohnungen

29.09.2020 
Redaktion
 
Foto: dpa/ Sebastian Gollnow

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STUTTGART. Über zwei Milliarden Euro haben die rund 300 Wohnungs- und Immobilienunternehmen, im Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen (vbw), im vergangenen Jahr in Neubau, Sanierung und Modernisierung investiert.

Die Mitglieder, kommunale Unternehmen und Genossenschaften, die sich gemeinnützigen Zielen verschrieben haben, haben 4180 neue Wohnungen errichtet. „Ein Rekordwert“, wie Iris Beuerle, die Direktorion des Verbands am Dienstag in Stuttgart sagte.

Allein 1,2 Milliarden Euro seien im vergangenen Jahr in den Neubau geflossen. Beuerle rechnet im laufenden Jahr weiterhin mit Neubauzahlen auf diesem Niveau. Die im Verband organisierten Unternehmen bewirtschaften aktuell zusammen über 460.000 Wohnungen in Baden-Württemberg.

Durschnittliche Miete von 6,64 Euro pro Quadratmeter

Oberste Maxime sei laut Verbandschefin Beuerle bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Nach eigenen Angaben beträgt die Durchschnittsmiete der vbw-Mitglieder über alle Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs hinweg 6,64 Euro pro Quadratmeter.

Doch für den Neubau fehlt es vielerorts an bezahlbaren Grundstücken, wie Beuerle sagte. Und wenn die Kommunen Grundstücke vergeben, geschehe dies immer noch zu oft zum Höchstpreisgebot, kritisiert sie. Die Verbandschefin forderte daher die Kommunen auf, Grundstücke auf Basis der Konzeptvergabe auf den Markt zu bringen. Dabei erhält nicht der Bieter mit dem höchsten Preis, sondern der mit dem besten Konzept den Zuschlag. Über diesen Hebel hätten Kommunen die Möglichkeit, bezahlbares Wohnen zu fördern, so Beuerle.

Handwerkliche Fehler bei Grundsteuer-Reform

Der VBW fordert, die zunehmenden Normen und Regelungen zu bremsen, damit die Bau- und Mietkosten nicht weiter explodieren. Mögliche kostentreibende Wirkung könnten auch die Reformpläne der Landesregierung für die Grundsteuer haben. „Wir unterstützen die Pläne“, sagt vbw-Verbandsvorsitzende Peter Bresinski. Der gewählte Ansatz, die Grundstücksfläche in Verbindung mit dem Bodenrichtwert als Berechnungsgrundlage zu verwenden, schafft ein einfaches, nachvollziehbares und umsetzbares Berechnungsschema“, sagt Bresinski. Positiv wertete er die vorgesehene Grundsteuerermäßigung, wenn das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken dient. Die Steuermesszahl soll in diesem Fall um 30 Prozent reduziert werden. Bei den kommunalen Wohnungsunternehmen hätte man sich eher 40 Prozent gewünscht.

Es gebe aber handwerkliche Mängel insbesondere in steuerlichen Fragen, sagte Bresinski. Das betreffe etwa Fälle, in denen ein Träger frei finanzierten Wohnungsbau mit sozialem Wohnungsbau kombiniert. Dafür stünden Regelung aus andernfalls würden solche Unklarheiten vor den Verwaltungsgerichten landen.

Auch der geplante CO2-Preis ab Januar 2021 werde sich auf die Wohnnebenkosten auswirken, schätzt Bresinski. Am Ende hänge es davon ab, wieviel Vermieter davon auf die Mieter umlegen können. So schnell könne man Wohngebäude gar nicht sanieren, um das zu vermeiden, sagt Bresinski. Zielführender sei der CO-Zertifikate-Handel, der die Investitionen dahin lenkt, wo am kostengünstigsten eingespart werden könne. Denn gerade in der Wohnungswirtschaft sei die CO2-Einsparung um ein vielfaches teurer als etwa im Verkehr.


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