Stuttgart. Der Verein „Mehr Demokratie“ fordert Veränderungen beim Ablauf von Volksabstimmungen, nicht bei den Quoren. Das Gesetz müsse weiterentwickelt werden, heißt es.
So schlägt der Verein vor, dass die Zulässigkeit eines Volksantrags oder Volksbegehrens bereits im Vorfeld geklärt werden sollte. Damit nicht erst zehntausende Unterschriften gesammelt und von den Kommunen überprüft werden müssten, bevor festgestellt werde, ob der Antrag überhaupt zulässig sei. Das erzeuge laut „Mehr Demokratie“ Unsicherheit und Frust. So geschehen beim gescheiterten Begehren zu gebührenfreien Kitas.
Zudem sollten wie in Schleswig-Holstein Online-Eintragungen bei Volksbegehren ermöglicht werden. Der Verein nennt 15 Punkte, mit denen die Durchführung solcher Anträge, orientiert an anderen Bundesländern, verbessert werden soll.
Auch ist "Mehr Demokratie" wichtig, zu klären, was der Begriff „Staatshaushaltsgesetz“ in § 59 der Landesverfassung in Bezug auf finanzwirksame Volksbegehren bedeuten soll. "Um
Rechtsstreitigkeiten von vornherein zu vermeiden, sollte dazu eine Präzisierung und Erläuterung im Volksabstimmungsgesetz vorgenommen werden, und zwar in dem Sinne, dass der Begriff eng
auszulegen und nicht über den Wortlaut hinaus auszudehnen ist", heißt es von Seiten des Vereins.
Vertrauenspersonen sollten außerdem, so die die Vorschläge von "Mehr Demokratie" schon bei der Anmeldung eines Volksantrags beziehungsweise Antrags auf Volksbegehren benannt werden müssen, nicht erst bei Einreichung der vollständigen Unterschriftenzahl, denn es bedürfe bereits vorher verbindlicher Ansprechpartner. Angesichts der auf Landesebene langen Verfahrensdauer seien nicht nur zwei, sondern verbindlich drei Vertrauenspersonen vorzusehen, vergleichbar der Regelung auf der kommunalen Ebene, um bei Ausfällen von Vertrauenspersonen sichere Ansprechpartner zu haben. Die Regelung, dass die „ersten Unterzeichner“ ersatzweise Vertrauenspersonen sind, hält der Verein für nicht praktikabel.
In Berlin steht es den Vertrauenspersonen zu, ihren Volksantrag oder ihr Volksbegehren auch im Plenum des Landtags in einem Redebeitrag vorzustellen. Dies sollte nach Ansicht von "Mehr Demokratie" auch in Baden-Württemberg zusätzlich zur Anhörung in einem vorberatenden Ausschuss vorgesehen werden.
Zudem habe das Artenschutz-Volksbegehren im Südwesten gezeigt, dass auch eine Möglichkeit geschaffen werden müsse, ein laufendes Volksbegehren zurückzunehmen oder abzubrechen, wenn wie in diesem Fall ein tragfähiger Kompromiss gefunden wurde. Es sei unnötig und erzeuge nur überflüssigen Verwaltungsaufwand, ein Volksbegehren unter solchen Bedingungen noch weiter laufen zu lassen, heißt es in dem Papier.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte im Mai erklärt, dass er der direkten Demokratie wegen des Erstarkens von Populisten zunehmend skeptisch gegenüberstehe.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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