Land will Runde Tische der Religionen auf kommunaler Ebene fördern

26.05.2017 
Redaktion
 
Sozialminister Manfred Lucha. Foto: Sozialministerium

Sozialminister Manfred Lucha. Foto: Sozialministerium

Stuttgart. An diesem Mittwoch sind rund 50 Vertreter von Glaubens und Religionsgemeinschaft, aber auch der säkularen Bürgergesellschaft zum Runden Tisch der Religionen nach Stuttgart gekommen. Eingeladen dazu hatte Sozialminister Manfred Lucha (Grüne). Ziel des Runden Tisches sei es, den Dialog der Landesregierung mit den Religionen zu stärken und so Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern, so Lucha.

„Oberstes Ziel der Landesregierung in der Integrationspolitik ist ein starker gesellschaftlicher Zusammenhalt bei einer wachsenden Bevölkerungsvielfalt“, sagte der Minister. „Ich bin der festen Überzeugung, dass unsere Gesellschaft als Ganzes profitiert, wenn die Religionen in einen lebendigen Austausch treten.“ Das Gremium soll künftig mindestens einmal pro Jahr tagen; bei konkretem Anlass sind wären weitere Treffen möglich. 

Lucha kündigt Förderprogramm für Kommunen an

Minister Lucha kündigte ein neues Förderprogramm in Zusammenarbeit mit der Stiftung Weltethos in Tübingen an. Es soll baden-württembergische Städte dabei unterstützen, eigene Runde Tische der Religionen einzurichten. Mindestens zehn Städte mit mehr als 20 000 Einwohnern sollen bis 2019 ein solches Gremium bekommen. Derzeit gibt es im Südwesten solche Einrichtungen etwa in Stuttgart, Ulm und Heidelberg.

Lucha hält „Runde Tische der Religionen aufgrund repräsentativer Zusammensetzung und Stabilität für „genau das richtige Instrument, um dauerhafte und verlässliche Dialogstrukturen innerhalb einer Kommune aufzubauen“. Die Akteure könnten sich in diesem Rahmen regelmäßig über Fragen und Probleme austauschen, die ihr Leben in der Stadt betreffen, außerdem mögliche Konflikte offen ansprechen und ausräumen. „Die interreligiöse Kompetenz innerhalb der Stadtverwaltung wird durch die Runden Tische gestärkt und die Mitglieder der verschiedenen Glaubensrichtungen werden motiviert, sich für ihre Stadt zu engagieren“, so Minister Lucha. 

Verhältnis zwischen Staat und Religion

Inhaltlich behandelt wurden bei der ersten Sitzung des Runden Tischs das verfassungsrechtliche Verhältnis zwischen Staat und Religion in einem multireligiös geprägten Land sowie neue Ansätze im Bereich der Wohlfahrtspflege. Laut Hans Markus Heimann, Professor an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, sind in Deutschland weder ein neues religionsrechtliches System noch spezielle „Religionsgesetze“ für die Bewältigung der neuen Herausforderungen nötig. „Der Schlüssel bleibt die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit“, so Heimann in seinem Impulsreferat. „Sie ist das entscheidende Instrument des demokratischen Rechtsstaats zur Bewahrung des religiösen Friedens in unserer religiös heterogenen Gesellschaft.“ 

Hansjörg Schmid, Professor am Schweizerischen Zentrum für Islam und Gesellschaft der Universität Fribourg, betonte, das gewachsene System der Freien Wohlfahrtspflege müsse entsprechend dem gesellschaftlichen Wandel weiterentwickelt werden. Die Vielfalt in der Gesellschaft sei gewachsen. „Etablierte Religionsgemeinschaften müssen Privilegien teilen, nicht-etablierte Religionen müssen sich mühsam Anerkennung erarbeiten“, so folgerte Schmid: „Der Politik kommt die Aufgabe zu, neue Formen der Kooperation zwischen Staat und Religionen im Bereich der Wohlfahrt zu entwickeln.


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