Foto: Marijan Murat/dpa
BRAUNSBACH. Vor vier Jahren hinterließ eine Sturzflut in Braunsbach einen enormen Sachschaden – verletzt oder getötet wurde niemand. Noch nicht alle Flutschäden sind seitdem behoben worden. Bislang sind rund 47 Mio. Euro Fördergelder an die Gemeinde im Landkreis Schwäbisch Hall bewilligt oder ausgezahlt worden, teilte Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Donnerstag mit.
„Die Braunsbacher haben die Ärmel hochgekrempelt und in kürzester Zeit mit dem Wiederaufbau der Gemeinde begonnen“, sagt Strobl. Der Ort werde seither an allen beschädigten Stellen runderneuert – und zwar nach den heutigen Umwelt- und Sicherheitsstandards. In der großen Not habe sich zudem gezeigt, was Gemeinschaft leisten könne.
„Wir brauchen noch Zeit. Nebenstraßen und Zuleitungen müssen noch gemacht werden“, sagt der Bürgermeister von Braunsbach, Frank Harsch (CDU). Auf 60 bis 70 Millionen Euro beziffert er die öffentlichen Schäden, auf 20 bis 25 Millionen die privaten Schäden. Verursacht wurden sie durch „gigantische Mengen an Wasser“, die am 29. Mai 2016 den Orlacher Bach, sonst ein Rinnsal, in eine reißende Sturzflut verwandelten.
Das Land kam für nahezu 100 Prozent der öffentlichen Schäden auf, die Versicherungen hätten Kommune und Bürger im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes korrekt entschädigt, und Spenden in Höhe von 1,7 Millionen Euro seien als unmittelbare Soforthilfe nach Richtlinien ausbezahlt worden, sagt Harsch.
Über die Hilfsbereitschaft von damals ist der Bürgermeister immer noch dankbar. Er habe es nie für möglich gehalten, dass so viele Menschen ehrenamtliche Hilfe anboten. Glück im Unglück sei gewesen, dass alles auf Braunsbach zentriert gewesen sei, die „komplette Aufmerksamkeit und Hilfe“. Deshalb stehe Braunsbach, das noch nie reich gewesen sei, „heute nicht schlechter da als vorher“.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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