Landtag schafft Verzinsung von hinterlegtem Geld ab

06.11.2013 
Redaktion
 

Stuttgart. Mit den Stimmen von CDU, Grünen und SPD hat der Landtag am Mittwoch das von der Landesregierung eingebrachte Gesetz zur Änderung des Hinterlegungsgesetzes und des Gesetzes zur Reform des Notariats- und Grundbuchwesens in Baden-Württemberg verabschiedet. In zweiter Lesung lehnte lediglich die FDP-Fraktion geschlossen das Gesetz ab, durch das die Verzinsung von hinterlegtem Geld gestrichen wird. Darüber hinaus soll die gesetzliche Festlegung auf den Rechtspfleger als für die Geschäfte der Hinterlegungsstelle funktionell zuständiges Organ aufgehoben werden. Außerdem enthält das Gesetz neue Regelungen in Bezug auf die landesgesetzlichen Grundlagen der Notariatsreform.

Nach Angaben von Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) wird der Landeshaushalt durch den Wegfall der Zinsen für freiwillig hinterlegtes Geld in Zivilprozessen vom 1. Januar 2014 an um jährlich 250 000 bis 900 000 Euro entlastet. „Wir sparen Geld für unseren Haushalt und können darüber hinaus Personal einsparen“, sagte der Minister. Gerade im Justizbereich sei der Kostengrad negativ. Baden-Württemberg folgt damit dem Beispiel anderer Bundesländer, in denen Hinterlegungszinsen bereits ausgeschlossen sind.

Bernd Hitzler (CDU),  Jürgen Filius (Grüne) und Sascha Binder (SPD) hatten in der Aussprache das Gesetz begrüßt und Zustimmung ihrer Fraktionen signalisiert. Hitzler sah neben der Entlastung für den Haushalt auch den Abbau von Bürokratie als Vorteil. Auch Filius sprach von Haushaltskonsolidierung und erwähnte die positiven Rückmeldungen: Lediglich der Anwaltsverein habe Bedenken geäußert. Für Binder ist das „eher trockene Gesetz“ vernünftig, reduziere es doch den verhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand erheblich.

Goll: "Es wird dem was genommen, dem das Geld gehört"

Dagegen lehnte Ulrich Goll für die FDP das Gesetz ab. Er wäre lieber bei dem jetzigen, am 1. Dezember 2010  beschlossenen Hinterlegungsgesetz geblieben. Die Verzinsung sei mit einem Prozent sehr maßvoll, bis 10 000 Euro seien gar keine Zinsen fällig. „Es wird dem was genommen, dem das Geld gehört“, urteilte der frühere Justizminister.

In der Anhörung hatte der Anwaltsverband den Wegfall der Verzinsungspflicht kritisiert, weil er die Verzinsung für ein zwingendes Gebot der staatlichen Rechtsgewährung hält. Gläubiger, die um die Berechtigung zum Empfang des hinterlegten Geldes möglicherweise jahrelang vor den Gerichten kämpfen müssten, sollten dadurch keinen all zu großen finanziellen Nachteil haben, indem das hinterlegte Geld inflationsbedingt immer weniger wert werde, begründete der Verband seine ablehnende Haltung. Zudem ermögliche die Verwaltung der hinterlegten Beträge dem Land das Einsparen eigener Kreditaufwände. Der ständige Ausschuss des Landtags hatte bei einer Gegenstimme dem Parlament empfohlen, dem Gesetz zuzustimmen.  


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