Zukunftspreis Polizeiarbeit für LKA-Mitarbeiter

24.02.2017 
Redaktion
 
Foto: Behördenspiegel/Dombrowsky

Lars Mechler (rechts) mit dem Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Ralf Jäger, bei der Verleihung des Zukunftspreises Polizeiarbeit 2017. Foto: Behördenspiegel/Dombrowsky

Stuttgart/Berlin.  Lars Mechler vom Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg ist mit dem Zukunftspreis Polizeiarbeit 2017 ausgezeichnet worden. Der Preis wurde diese Woche beim Europäischen Polizeikongresses verliehen.

Mit dem Zukunftspreis Polizeiarbeit werden nach Angaben des Landeskriminalamts herausragende Abschlussarbeiten von Hochschulabsolventen gewürdigt, die für die Polizei, Justizvollzug, Sicherheitsmanagement sowie kriminologische Institute der Universitäten von Bedeutung sind.

Vier Preisträger wurden ausgezeichnet. Den mit 1500 Euro dotierten Hauptpreis erhielt Mechler. Er hat für die Untersuchung von Apple-Systemen neue, verbesserte Methoden entwickelt. Diese verbessern laut Jury die digitale Spurensuche auf derartigen Geräten erheblich und seien deshalb für polizeiliche Ermittlungen von großer praktischer Bedeutung.

Der 38-jährige Kriminalhauptkommissar ist beim LKA in der Abteilung Cybercrime und Digitale Spuren tätig. Dort ist er im Bereich IT-Forensik Spezialist für die Untersuchung von Apple-Geräten. Parallel zu seiner Tätigkeit im LKA absolvierte er berufsbegleitend an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen den Masterstudiengang Digitale Forensik. Im Rahmen seiner Masterthesis hatte er sich mit dem Dateisystem von Apple-Computern beschäftigt. Seine Arbeit hat laut LKA nicht nur in Deutschland, sondern weltweit bei den Sicherheitsbehörden großes Interesse hervorgerufen.

„Die Auszeichnung ist ein eindrucksvoller Beleg der Leistungsfähigkeit unserer erst vor fünf Jahren neu gegründeten Abteilung Cybercrime und Digitale Spuren", sagte LKA-Präsident Ralf Michelfelder. Sie bestätige einmal mehr, dass man auf dem richtigen Weg sei. „Wir haben den Anspruch, in der Spurensuche und Spurenauswertung unter den Besten zu sein. Das gilt im DNA-Bereich genauso wie in der digitalen Spurensicherung.”


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