Justizminister Wolf will Kettenbewährungen einschränken

04.06.2019 
Von: sta
 
Redaktion
 
Justizminister Guido Wolf. Foto: Justizministerium

Justizminister Guido Wolf. Foto: Justizministerium

Stuttgart. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf will Kettenbewährungen einschränken. Gemeint sind damit Fälle, in denen Richter Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilen, obwohl die entsprechende Straftat während einer noch laufenden Bewährung begangen wurde.

In einer der "Südwest Presse" vorliegenden Beschlussvorlage des CDU-Politikers für die Justizministerkonferenz heißt es: "Die Justizministerinnen und Justizminister sprechen sich für Regelungen aus, nach denen wegen innerhalb der Bewährungszeit begangener Straftaten verhängte Freiheitsstrafen in der Regel nicht zur Bewährung ausgesetzt werden dürfen." Ausnahmen solle es künftig nur noch bei "besonderen Umständen" geben.

Wer während seiner Bewährungsdauer neue Straftaten begehe, habe sich eben nicht «bewährt» und in aller Regel keine zweite Chance auf eine Bewährungsstrafe verdient, begründete Wolf sein Ansinnen, das auch von fünf anderen CDU-Justizministern unterstützt wird. "Es schwächt das Vertrauen der Bevölkerung in die Wirksamkeit der Strafrechtspflege, wenn auf Bewährungsversagen weitere Bewährungen folgen. Und es ist das falsche Signal an die Verurteilten, dass sie in mehr als der Hälfte der Fälle auch bei erheblicher neuer Straffälligkeit nicht mit wirklich spürbaren Konsequenzen rechnen müssen", argumentiert Wolf.


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