Gemeinde darf Tempo 30 auf Landesstraße umsetzen

12.10.2018 
Von: sta
 
Redaktion
 

Foto: dpa

MANNHEIM. Uhldingen-Mühlhofen (Bodenseekreis) kann die Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer Landesstraße umsetzen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Ende August entschieden, nun liegt die Urteilsbegründung vor.  Um den Verkehrslärm in den Teilorten Oberuhldingen und Mühlhofen einzudämmen, hat der Gemeinderat im Jahr 2013 einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Danach soll auf der Landesstraße L 201 zwischen 22 Uhr und 6 Uhr Tempo 30 herrschen.

Das Land hatte sich daraufhin gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung gewehrt, die Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen (Bodenseekreis) hatte wiederum vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen geklagt und verloren. Das Gericht war davon ausgegangen, dass die Kommune nicht befugt sei zu klagen,  sie könne mangels einer eigenen Rechtsposition die von ihr festgelegte Maßnahme generell nicht einfordern.

Hermann: Die Lärmaktionsplanung der Kommunen wird gestärkt

Die Richter des VGH waren hier anderer Meinung. Die Straßenverkehrsbehörden seien nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz an die Lärmaktionspläne gebunden und könnten nicht das Planungsermessen der Gemeinde durch ihr eigenes ersetzen. Die Weigerung, eine im Lärmaktionsplan rechtmäßig festgelegte Maßnahme umzusetzen, verletze die  Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinde. Die Lärmaktionsplanung betreffe eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft, auch wenn dieser maßgeblich vom Durchgangsverkehr (mit-)verursacht werde, so die Richter.

Das Land akzeptiert die Entscheidung und geht nicht in Revision. Das Verkehrsministerium begrüßte das Urteil: Der Richterspruch aus Mannheim „weitet deutlich die Handlungsspielräume von Städten und Gemeinden für den Lärmschutz aus“, erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). Die Lärmaktionsplanung der Kommunen werde gestärkt.

 

 


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