Volksbegehren für gebührenfreie Kitas ist unzulässig: Bündnis hält an Forderungen fest

18.05.2020 
Redaktion
 
Foto: dpa/Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild

STUTTGART. Die SPD ist mit ihrem geplanten Volksbegehren für gebührenfreie Kitas im Südwesten vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert. Das geplante Begehren sei unzulässig, entschied das Gericht am Montag in Stuttgart. Das Bündnis für gebührenfreie Kitas in Baden-Württemberg habe die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs nach eigenen Angaben mit Bedauern zur Kenntnis genommen, aber auch als klaren politischen Ansporn verstanden.

„Jetzt erst recht“, verkündeten die Bündnispartner in ihrer Pressemitteilung. „Nach der rechtlichen Ablehnung dieses Volksbegehrens kommt es nun darauf an, den gesellschaftspolitischen Druck für unser inhaltliches Ziel der Gebührenfreiheit weiter zu erhöhen.“

Bündnis: Familienentlastung dringlicher denn je

Die Entlastung von Familien werde mit jedem Tag dringlicher, so das Bündnis und fordert einen neuen Schutzschirm für Familien. Man wolle sich von dem Urteil nicht davon abbringen lassen, Familien in Baden-Württemberg entlasten zu wollen. „Wenn bei einer so wichtigen Entscheidung ein Volksbegehren nicht möglich ist, dann stimmt etwas nicht. Aber die rechtliche Beurteilung dieses Volksbegehrens ist das eine, der gesellschaftliche Wille und die Entlastung der Familien sind das andere. Wir stehen da fest zusammen.“

Der Vorsitzende Richter des Landesverfassungsgerichts, Malte Graßhof, sagte, der dem Volksbegehren zugrundeliegende Gesetzentwurf sei mit der Landesverfassung nicht vereinbar. Wie eine Gerichtssprecherin erklärte, verbietet die Landesverfassung Volksbegehren über Abgaben. Der in Rede stehende Gesetzentwurf falle darunter, da er den Kita-Trägern einen Anspruch auf Erstattung geben wolle, wenn sie auf Elternbeiträge verzichteten. Der Entwurf sehe vor, dass die Kita-Träger die Beträge vom Land erstattet bekämen.

Gesetzentwurf laut Gericht unklar und widersprüchlich

Zudem verstoße der Gesetzentwurf gegen den Bestimmtheitsgrundsatz, der verlangt, dass staatliches Handeln messbar und berechenbar sei. Der Gesetzentwurf sei unklar und widersprüchlich. Das Volk sei nicht in der Lage zu erkennen, über was es genau abstimme. So ergebe sich aus dem Entwurf nicht, wie der Ausgleichsbetrag für den nicht erhobenen Elternbeitrag zu bemessen sei. Ob der Entwurf auch gegen das Staatshaushaltsgesetz verstößt, prüfte das Gericht nicht mehr.

Mittlerweile haben sich 15 Organisationen aus Gewerkschaften, Sozialverbänden und Parteien im Land zusammengeschlossen, um sich neben dem Ausbau der Kita-Plätze auch für kostenlose frühkindlichen Bildung stark zu machen. Neben der SPD als Initiatorin sind dies der DGB, Verdi, die GEW, die IG Metall, Profamilia, der Kinderschutzbund, der Landesverband Kindertagespflege, der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, die AWO, der ASB, die Naturfreunde, die Linke, die Piratenpartei und die SGK.


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