Bahn siegt im Urheberrechtsstreit

06.10.2010 
Redaktion
 
Stuttgart 21
Foto: Arnim Kilgus

Stuttgart. Die Deutsche Bahn hat den Urheberrechtsstreit um Stuttgart 21 gewonnen. Die Klage, die der Enkel des Erbauers des Stuttgarter Hauptbahnhofes gegen den Teilabriss des Gebäudes durch die Bahn eingereicht hatte, lehnte das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch ab. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Laut der Entscheidung überwiegt das Interesse der Bahn an der Modernisierung des Bahnhofs gegenüber den Interessen, die der Enkel des Erbauers geltend gemacht hat. Außerdem betonte der 4. Zivilsenat, dass die Bahnhofsmodernisierung nicht ohne den Abriss der beiden Flügel vorgenommen werden könne. Das Urheberrecht sei zudem durch seine Gültigkeit von nur noch 16 Jahren relativiert.


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