Stuttgart. Die Deutsche Bahn hat den Urheberrechtsstreit um Stuttgart 21 gewonnen. Die Klage, die der Enkel des Erbauers des Stuttgarter Hauptbahnhofes gegen den Teilabriss des Gebäudes durch die Bahn eingereicht hatte, lehnte das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch ab. Eine Revision ist nicht zugelassen.
Laut der Entscheidung überwiegt das Interesse der Bahn an der Modernisierung des Bahnhofs gegenüber den Interessen, die der Enkel des Erbauers geltend gemacht hat. Außerdem betonte der 4. Zivilsenat, dass die Bahnhofsmodernisierung nicht ohne den Abriss der beiden Flügel vorgenommen werden könne. Das Urheberrecht sei zudem durch seine Gültigkeit von nur noch 16 Jahren relativiert.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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