Land stellt erste fünf digitale Verwaltungsleistungen für Städte und Gemeinden zur Verfügung

27.04.2020 
Redaktion
 
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STUTTGART. Das Land stellt ab sofort allen 1.101 Städten und Gemeinden auf der zentralen Plattform www.service-bw.de die ersten fünf digitalen Verwaltungsleistungen zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um die Leistungen:Hund anmelden, Plakatierungserlaubnis beantragen, Meldebescheinigung beantragen, Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen sowie ins Ausland abmelden.

Mehr als 30 Kommunen bieten bereits einen oder mehrere dieser Onlineservices an – von kleinen Gemeinden bis hin zu großen Städten. Mehr als 30 Kommunen nutzen bereits eine oder mehrere der digitalen Leistungen, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Montag. Gerade in Zeiten wie diesen, zeige sich besonders, wie wichtig eine digitale Verwaltung und digitale Verwaltungsleistungen sind, so der Minister.

„Wir wollen, dass in Baden-Württemberg alle Bürgerinnen und Bürger von der Digitalisierung der Verwaltung profitieren können, ganz unabhängig von ihrem Wohnort. Das Amt soll zu den Menschen kommen – dass die Menschen nicht aufs Amt müssen“, so Strobl.  „Indem wir den Kommunen und Landkreisen Onlineservices lizenzfrei über service-bw zur Nutzung anbieten, muss keine Kommune eine eigene Infrastruktur vorhalten und Verwaltungsleistungen selbst aufwendig digitalisieren. E-Government für alle, das ist unser Ziel. Wir sind auf einem guten Weg.“

Weitere Leistungen noch in der Entwicklung

Weitere Leistungen, wie beispielsweise die Beantragung eines Bewohnerparkausweises, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder eines Schwerbehindertenausweises befinden sich in der Entwicklung und werden in absehbarer Zeit veröffentlicht. „Die ersten fünf Verwaltungsleistungen sind ein wichtiger Anfang“, sagt Strobl.

Angesichts der Corona-Pandemie wurde ein universeller Antragsprozess zur Verfügung gestellt. Damit können auf der zentralen Serviceplattform service-bw Bürger und Unternehmen Anträge elektronisch über einen sicheren Übertragungsweg stellen– ohne dafür in eine Behörde gehen zu müssen. Der Prozess kann von den Kommunen für jede beliebige Verwaltungsleistung auf „service-bw“ angeboten werden, bei mehr als 60 Kommunen und Landkreisen ist der Prozess bereits im Einsatz.

Lob kommt von Alexis von Komorowski, Hauptgeschäftsführer des Landkreistags. „Gerade die aktuelle Corona-Pandemie macht deutlich, wie wichtig eine schnelle und umfassende Digitalisierung gerade auch auf Ebene der Landkreise, Städte und Gemeinden ist“, sagt er. „Insofern ist es ein wichtiges Signal, wenn nun erste Verwaltungsleistungen über Service-BW abgewickelt werden können. Unser gemeinsames Ziel ist bei alldem klar: So gut wie alle Verwaltungsleistungen sollen künftig bequem vom Sofa mittels Smartphone oder Tablet beantragt werden und dann medienbruchfrei in den Behörden weiter verarbeitet werden können.“

Kritik kommt von der SPD

Rainer Stickelberger, Digitalisierungssprecher der SPD-Landtagsfraktion, hält es allerdings für längst überfällig, dass Verwaltungsdienstleistungen komplett digital und ohne Behördengang angeboten werden. „Gerade in der Corona-Zeit sehen wir, welche Vorteile das hat und dass dank der Digitalisierung der Alltag zumindest annähernd aufrechterhalten werden kann. Dass wir in Baden-Württemberg aber ausgerechnet mit den Verwaltungsleistungen rund um den Hund anfangen, zeugt von merkwürdigen Prioritäten des Digitalisierungsministers“, sagt Stickelberger. Bedeutendere Leistungen wären aus seiner Sicht die Beantragung des Personalausweises oder die Ausstellung von Geburtsurkunden gewesen.

Das Onlinezugangsgesetz, kurz OZG, verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Rund 80 Prozent der Leistungen werden von den Kommunen und Landkreisen angeboten. Maßgebende Schritte zur Umsetzung des OZG waren die Unterzeichnung einer E-Government-Vereinbarung mit den Kommunalen Landesverbänden, die Bereitstellung der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen sowie Vertragsschlüsse mit tatkräftigen IT‑Dienstleistern.


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