STUTTGART. Die Meldebehörden der Kommunen müssten hier dringend handeln, teilte Datenschützer Stefan Brink am Freitag in Stuttgart mit. Vor der Europa- und Kommunalwahl Ende Mai seien aufgrund von Fehlern auch Daten von Nichtwahlberechtigten oder von Bürgern, die eine Übermittlungssperre veranlasst hatten, weitergegeben worden. "Dies führte etwa dazu, dass Säuglinge und Kleinkinder personalisierte Wahlwerbung erhielten", so Brink.
Grundsätzlich gilt eine Widerspruchslösung: Wer vor Wahlen keine persönlich adressierte Wahlwerbung von Parteien wünscht, kann dem Einwohnermeldeamt die Weitergabe seiner Daten an die beteiligten Parteien untersagen. Parteien können kurz vor der Wahl zu Wahlkampfzwecken Auskünfte aus den kommunalen Melderegistern anfordern. Nach der Wahl müssen die Daten wieder gelöscht werden.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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