Stuttgart. Zum zweiten Mal in der laufenden Legislaturperiode hat der Landtag am Mittwoch Mandate für Landesminister in Organen wirtschaftlicher Unternehmen erteilt, die ganz oder teilweise in Landesbesitz sind. Gegen die Stimmen der AfD erteilte das Parlament die Ausnahmegenehmigungen nach Artikel 53, Absatz 2, der Landesverfassung. Nachdem bereits im Juli 25 Aufsichtsratsmandate für Regierungsmitglieder abgesegnet worden waren, ging es dieses Mal um sieben Mandate.
„Aus der Zulassung von Ausnahmen ist ein Routinevorgang geworden, der heute nahtlos fortgesetzt werden soll“, kritisierte Bernd Grimmer (AfD). Der Landtag beschneide sich durch die pauschalen Ausnahmegenehmigungen selbst seiner Rechte, begründete er die Ablehnung seiner Fraktion.
Innenminister Thomas Strobl (CDU), stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, wird Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Südwestdeutschen Salzwerke AG. Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) fungiert als Mitglied des Aufsichtsrats der Baden-Württemberg Stiftung eGmbH, als Mitglied und stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Baden-Württemberg sowie als Mitglied des Aufsichtsrats der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) wird Mitglied des Aufsichtsrats der Leichtbau BW GmbH. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, übernimmt den Aufsichtsrats-Vorsitz der Landesmesse Stuttgart GmbH. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) übernimmt den Aufsichtsrats-Vorsitz der Baden-Airpark GmbH.
Gleichzeitig stimmte der Landtag zu, dass die Mitglieder der Landesregierung bei ihrer Tätigkeit in den Aufsichtsorganen entsprechend der Regelung bei Beamten von der zivilrechtlichen Haftung freigestellt werden.
Staatsminister Klaus-Peter Murawski (Grüne) brach eine Lanze für dieses Vorgehen. Nach der Landeshaushaltsordnung sei die Regierung gezwungen und gehalten, bei Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, ein umfängliches Kontroll- und Berichtsrecht wahrzunehmen. „Beteiligungen, die wir haben, müssen wir pflichtgemäß nach der Landeshaushaltsordnung kontrollieren und besetzen“, erklärte der Vertraute von Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne).
Nach Ansicht von Hans-Ulrich Sckerl (Grüne) ist es sinnvoll, dass die jeweiligen Regierungsmitglieder fachlich den Bereich vertreten, in dem das Unternehmen tätig ist. Dieses Verfahren habe sich bewährt. „Ich bin mir sicher, dass die Mitglieder der Landesregierung, die wir entsenden, in diesen Gremien zum Wohle des Landes handeln werden“, sagte Sckerl.
Auch Stefan Scheffold (CDU) betonte, es gebiete „unsere politische Verantwortung“, die Positionen in den Organen der wirtschaftlichen Unternehmen, an denen das Land aktuell beteiligt ist, dann auch so zu besetzen, dass das Land gut und kompetent vertreten wird und die Interessen des Landes auch fach- und sachkundig vertreten werden.
Die SPD halte es ausdrücklich für richtig, dass Minister der Landesregierung Verantwortung in Einrichtungen übernehmen, die dem Land gehören, sagte Reinhold Gall (SPD). Der Ex-Innenminister setzte hinzu, er kenne „jede Menge Beispiele“, wo durch Politiker in Gremien Schaden von Unternehmen abgewendet worden sei. Gall kritisierte lediglich, dass Grün-Schwarz fünf Monate gebraucht habe, um die heutige Beschlussvorlage einzubringen. Grün-Rot habe dies 14 Tage nach der Regierungsübernahme getan.
„Dort, wo wir Einfluss haben, muss natürlich auch jemand da sein, der diesen Einfluss tatsächlich wahrnimmt“, urteilte Ulrich Goll (FDP). Allerdings goss der Liberale Wasser in den Wein. Seit 1979, als er in den öffentlichen Dienst gekommen sei, seien Staat und Verwaltung noch nie so sehr als Beute der Politik betrachtet worden wie seit 2011 – und auch 2016 sei es nicht viel besser geworden. Goll spielte damit auf die Ämterpatronage von Grünen und CDU an, die eigene Parteifreunde in Spitzenpositionen hievten.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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