Stuttgart. Laut Jahresbericht des Verbraucherschutzministeriums waren 2018 insgesamt 238.612 Lebensmittelbetriebe im Land gemeldet, von denen ein Drittel kontrolliert wurde.
In 17 Prozent der kontrollierten Betrieben stellten die Kontrolleure Verstöße gegen Lebensmittel- und Futtermittelgesetze fest. Dabei handelte es sich in 74 Prozent der Fälle um Hygienemängel. In den restlichen Fällen waren Lebensmittel mangelhaft gekennzeichnet oder aufgemacht.
Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) untersuchten Proben aus unterschiedlichen Bereichen: 19 Prozent der untersuchten Lebensmittel wurden beanstandet, waren aber nur in 0,3 Prozent der Fälle gesundheitsschädlich. Die Beanstandungsquoten lagen bei Bedarfsgegenständen bei 21 Prozent, bei kosmetischen Mitteln bei 16 Prozent und bei den Tabakerzeugnissen bei 11 Prozent.
Das Trinkwasser in Baden-Württemberg wird von den CVUA und dem Landesgesundheitsamt (LGA) überprüft. An 8.000 Stellen im Land werden regelmäßig Trinkwasser-Proben entnommen. 3.400 dieser Proben wurden von den CVUA untersucht und zu 11 Prozent beanstandet. Die 4.540 Proben, die das LGA prüfte, hatten eine Beanstandungsquote von 8 Prozent.
1.424 Betriebe wurden von der Futtermittelüberwachung überprüft. Für 30 der Unternehmen folgt aus der Kontrolle ein Verfahren. Von den 1056 Futtermittelproben wurden 16 Prozent beanstandet.
Mehr zur Lebensmittelüberwachung im Land lesen Sie am Freitag, 20. September 2019, im Staatsanzeiger.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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