Stuttgart. In Baden-Württemberg könnte es bald wieder erlaubt sein, nach 22 Uhr Alkohol zu kaufen. Grüne und CDU haben sich darauf verständigt, das Verkaufsverbot von Alkohol in der Nacht wieder abzuschaffen.
Wörtlich heißt es dazu im Koalitionvertrag: „Wir heben das nächtliche Alkoholverkaufsverbot auf und schaffen eine Ermächtigungsgrundlage für räumlich und zeitlich begrenzte Alkoholkonsumverbote in kommunaler Entscheidungskompetenz.”
Seit dem Jahr 2010 dürfen Tankstellen, Kioske und Supermärkte in Baden-Württemberg zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens keinen Alkohol mehr verkaufen. Die damalige schwarz-gelbe Koalition hatte, trotz Widerständen innerhalb der FDP, die bundesweit einzigartige Regelung mit den Stimmen der SPD beschlossen. Im vergangenen Jahr hat Grün-Rot das Gesetz ausgeweitet und auch Lieferdienste und Automaten in das nächtliche Alkoholverkaufsverbot eingeschlossen. Kritik gab es damals von der grünen und der SPD-Parteibasis, von der Opposition, dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband sowie dem Städtetag.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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