Gebietsreform ist derzeit kein Thema

05.10.2021 
Redaktion
 

Foto: dpa/Pressebildagentur ULMER

Stuttgart. Fast 82 Prozent der Geislinger haben am Sonntag für einen Wechsel vom Landkreis Göppingen in den Alb-Donau-Kreis gestimmt. Auch die Gemeinde Böhmenkirch will weg vom Landkreis Göppingen, weil sie sich finanziell benachteiligt fühlt. 

Doch so einfach ist ein Kreiswechsel nicht. Davon betroffen wären mehrere Kreiseinrichtungen in Geislingen wie das Berufsschulzentrum, die Zweigstelle der Zulassungsstelle sowie die Außenstelle des Sozialamts. „Wir werden jetzt die Vor- und Nachteile zusammentragen“, kündigte Oberbürgermeister Frank Dehmer (parteilos) an. Ende des Jahres oder spätestens Anfang 2022 will er dem Gemeinderat das Ergebnis vorlegen.

Falls die Kommune zu einem positiven Ergebnis kommt, müsste am Ende der Landtag sein Plazet geben. Und das erscheint vor dem Hintergrund früherer Entscheidungen unwahrscheinlich.

Auch der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Alexis von Komorowski, spricht sich gegen Änderungen aus. Durch die Gebietsreform vor gut 50 Jahren sei ein austariertes Gebilde mit effizienten Verwaltungsstrukturen entstanden.

Das Innenministerium sieht ebenfalls keinen Änderungsbedarf. „Die vorhandenen räumlichen Strukturen erweisen sich als bewährte Grundlage für eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung und als stabiler Rahmen für eine örtliche Gemeinschaft, mit der sich die Bürgerinnen und Bürger identifizieren können“, so ein Sprecher. 

RUBRIK "EINE FRAGE, FÜNF MEINUNGEN“:

Braucht Baden-Württemberg eine neue Gebietsreform?

Daniel Lindenschmid von der AfD-Landtagsfraktion meint dazu:

Generell: Nein. Allerdings ist nicht zu leugnen, dass die letzte Reform nicht überall begrüßt wurde und auch nicht alle Ziele erreichen konnte. Auch demografische Entwicklungen schreiten fort. Daher sprechen wir uns für Gebietsreformen im Einzelfall aus, wenn dies demokratisch per Bürgerentscheid gewünscht wird. Das Land darf dann sein Einvernehmen nicht versagen, wie dies in Herrenalb und Reutlingen der Fall war. Denn Bürgerwille geht vor bürokratischem Beharrungswillen und Veränderungsscheu. 

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