Bundesrat: Förderung für Haus-Sanierung wird nachverhandelt

29.11.2019 
Redaktion
 
Die Pläne für energetische Sanierungsmaßnahmen werden im Bundesrat nachverhandelt. Foto: leja

BERLIN/STUTTGART. Der Bundesrat hat am Freitag einstimmig den Vermittlungsausschuss zu den steuerrechtlichen Maßnahmen des Klimapakets der Bundesregierung angerufen. Das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz grundlegend überarbeiten.

Die Steuer-Änderungen die verhandelt werden sollen, betreffen im Einzelnen die Anhebung der Pendlerpauschale ab 2021 um fünf Cent auf 35 Cent pro Kilometer sowie die Mobilitätsprämie für Geringverdiener. Umstritten sind auch die Pläne der Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz ab 2020 für Fahrkarten im Bahnfernverkehr von 19 auf 7 Prozent zu reduzieren.

Vorgesehen sind zudem Entlastungen für Wohneigentümer, die energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen sowie ein besonderer Hebesatz, den Kommunen bei der Grundsteuer auf Sondergebiete für Windenergieanlagen festlegen können. Die Länder rechnen durch die Maßnahmen mit erheblichen finanziellen Einbußen. Es geht damit um die Verteilung von Kosten zwischen Bund und Ländern.

Ministerpräsident Kretschmann hält Klimapaket für nicht ambitioniert genug

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte zwar im Vorfeld der Sitzung „massive Nachbesserungen“ am Klimapaket der Bundesregierung gefordert. So sagte er am Freitag vor der Abstimmung im Bundesrat, auch das geplante Gesetz zum CO2-Preis im Verkehr und beim Heizen müsse in den Vermittlungsausschuss, weil der Preis bisher nicht ambitioniert genug sei und keine Lenkungswirkung entfalte. Doch trotz vielseitiger Kritik wie dieser an Teilen des Klimapakets gab es keine Einigung auf einen Auftrag für den Vermittlungsausschuss.

Somit ist der Weg für jene Teile, die nicht zwingend der Zustimmung der Länder bedürfen, nun frei. Sie umfassen feste Vorgaben fürs Einsparen von Treibhausgasen in Einzelbereichen wie Verkehr oder Landwirtschaft, die Einführung eines CO₂-Preises für Verkehr und Heizen, der fossile Kraft- und Heizstoffe verteuern soll sowie die Erhöhung der Ticketsteuer beim Fliegen.

Die Immobilienwirtschaft fordert, den Passus zur vorgesehenen Steuerbegünstigung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen grundlegend zu ändern. Das Gesetz müsse dringend auch Vermietungs- und Wirtschaftsimmobilien erfassen, teilt der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft mit. Bisher ist der Steuerbonus für Sanierungen allein auf selbst genutztes Wohneigentum gerichtet.

Maßnahmen sollen am 1. Januar in Kraft treten

Damit das Maßnahmenpaket wie von der Bundesregierung gewünscht am 1. Januar in Kraft treten kann, müsste noch vor Weihnachten für die vorerst gestoppten Regelungen ein Kompromiss gefunden werden. Ein Termin für die erste Sitzung des Vermittlungsausschusses steht laut der Bundesratsverwaltung aber derzeit noch nicht fest.


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