Kommunen befürchten Klagewelle wegen Rechtsanspruch auf Krippenplatz

31.05.2012 
Redaktion
 

Stuttgart. Die Kommunen befürchten Klagen von Eltern, wenn sie den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz im kommenden Jahr nicht einlösen können. Daraus könnten auch Schadenersatzansprüche erwachsen, sagte die Sozialdezernentin des Städtetags Agnes Christner.

Vor allem in größeren Städten werde der Bedarf über der vorgegebenen Betreuungsquote von 34 Prozent liegen. „50 Prozent ist da eher realistisch.“, so Christner. Derzeit liegt die Quote inklusive Tagespflege im Schnitt bei knapp 21 Prozent.

Die Sozialbürgermeisterin von Stuttgart, Isabel Fezer (FDP), rechnet sogar mit einem Bedarf von 60 Prozent. Im kommenden Jahr soll in der Landeshauptstadt bereits eine Quote von 42 Prozent erreicht sein. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) bekräftigte unterdessen, dass sie am Rechtsanspruch ab August 2013 festhalten werde. Der Bund will mit zusätzlichen Hilfen den stockenden Ausbau beschleunigen.

Die Landesregierung hat zur Finanzierung des Krippenausbaus bereits einen Pakt mit den Kommunen geschlossen. 2013 wird das Land dafür mehr als 400 Millionen Euro zur Verfügung stellen, 2014 werden es mehr als 500 Millionen Euro sein. (sta)


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