Kabinett will Tourismuskonzeption verabschieden

12.07.2019 
Von: Henkel-Waidhofer, Brigitte Johanna
 
Redaktion
 
Eine schöne Natur ist ein Faktor für den Tourismus. Foto: MEV

Eine schöne Natur ist ein Faktor für den Tourismus. Foto: MEV

STUTTGART. Rechtzeitig vor der Sommerpause wird die Landesregierung die schon im Koalitionsvertrag versprochene neue Tourismuskonzeption verabschieden. Sie löst das Tourismuskonzept aus dem Jahr 2009 ab. Eines allerdings bleibt wie es ist: Die Herkunftsmarke „Wir sind Süden. Baden-Württemberg“. Darüber hinaus will das Land, wie es in der Vorlage für die Kabinettssitzung am Dienstag heißt, weiterhin auf seine starken Regionalmarken setzen.

Sogar Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) findet sich wieder im dem 115 Seitenstarken Papier. Denn er war es, der 2011 die Idee der „magischen Dreiecke“ ausgegeben hat, so die Bezeichnung  der für die Umsteuerung in verschiedenen Politikbereiche entwickelte Herangehensweise über „magische Dreiecke“. Jetzt kommt jenes aus „Tourismus, Landwirtschaft und Naturschutz“ zum Tragen: „Eine nachhaltige Landwirtschaft pflegt und erhält die Kulturlandschaft, der Naturschutz sorgt für artenreiche und abwechslungsreiche Naturräume.“ Der Tourismus könne auf beiden Bereichen aufbauen und sie stärken, schreiben die Autoren der Konzeption.

„Vielfalt für alle Sinne“

Im Koalitionsvertrag hatten Grüne und CDU „Vielfalt für alle Sinne“ versprochen und beschrieben, wie der Tourismus in seiner gesamten Bandbreite in ganz Baden-Württemberg eine bedeutende und besondere Rolle spiele. Er sei „auf Grund der vielen Arbeitsplätze und seiner wirtschaftlichen Stärke einer der bedeutendsten Wirtschaftszweige im Land und aufgrund seiner Vielschichtigkeit außerdem ein anerkanntes Bindeglied zwischen Ökonomie und Ökologie und zwischen Stadt und Land“. In Zahlen für 2017 übersetzt heißt das: 160 Millionen Übernachtungen gab es 2017, 540 Millionen Tagesgäste, Bruttoumsätze von fast 25 Milliarden Euro.

Auch deshalb wird von den Fachleuten der Münchener dwif-Consulting, die den gesamten Prozess begleitet haben, dringend geraten, Politik und (Fach-)Öffentlichkeit viel stärker als bisher für die Bedeutung des Tourismus als „Leitökonomie“ und einen wichtigen Wirtschaftsfaktor zu sensibilisieren. „Nicht exportierbare Arbeitsplätze“ würden gesichert, die Regionalentwicklung im ländlichen Raum unterstützt, und erheblichen Nutzen habe der Tourismus „selbst für die Gesamtheit der ansässigen Gewerbebetriebe und die Bevölkerung“.

Acht Handlungsfelder definiert

Zusammengeführt wurden alle Akteure In Fachgesprächen, Online-Befragungen, über eine virtuelle Dialogplattform und in Themenworkshops. Im Herbst 2018 folgten landesweit fünf ganztägige Regionalkonferenzen. Verschiedene Fachgutachten wie die zum Gesundheits- oder zum Weintourismus sind eingeflossen. In Übereinstimmung aller Verantwortlichen wurden acht Handlungsfelder definiert, ebenso wie die Grundprinzipien „Qualität, Nachhaltigkeit, Tourismus für Alle“.

Die Tourismuskonzeption sieht auch im Bereich der Digitalisierung, etwa bei der technischen Infrastruktur oder bei der Sensibilisierung und Kompetenzvermittlung, erheblichen Anpassungsbedarf“, schreibt der zuständige Minister Guido Wolf (CDU) in der Kabinettsvorlage weiter. Mit dem Ziel der Öffnung, Aufbereitung und Verfügbarmachung der gemeinsamen touristischen Daten der Tourismusbranche im Sinne von Open Data mache sich Baden-Württemberg zu einem Vorreiter auf diesem Gebiet im Deutschlandtourismus. Auch die Themenfelder Datenschutz und Informationssicherheit sollten verstärkt berücksichtigt werden.

Konkrete Beschlüsse werden keine gefasst. Schon gar nicht zum Thema Finanzen oder zu den in Aussicht gestellten zusätzlichen Beschäftigten bei der zuständigen „Tourismusmarketing Baden-Württemberg“ (TMBW). Und Zusagen zu den vom Gastgewerbe so dringend geforderten neuen Rahmenbedingungen stehen auch noch aus. Trotz des unmissverständlichen Appells, den „am Tourismusgeschehen beteiligten Personen“ zu diversen Themen formuliert haben:  zur Fachkräftesicherung wie zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten oder zum Abbau von Aufzeichnungs- und Kontrollpflichten. Vergeben ist ein Prüfauftrag und – in Sachen Geld – wird auf die laufenden Haushaltsberatungen verwiesen.


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