STUTTGART. Beamte, die schuldhaft dem Dienst fernbleiben, verlieren für diese Zeit ihre Bezüge. So steht es im Landesbesoldungsgesetz. Möglicherweise kommt dieser Passus zum Tragen, wenn Beamte nach den Ferien aus Risikogebieten zurückkehren, etwa aus der Türkei oder Ägypten. Ein Reiseverbot für Beamte in Risikoländer ist jedoch nicht vorgesehen.
Laut Stuttgarter Zeitung erarbeitet das Innenministerium derzeit einen Maßnahmenkatalog. Darin soll festgelegt werden, wie verfahren wird, wenn sich ein Beamter nach einer Auslandsreise in häusliche Quarantäne begeben muss. Priorität soll die Arbeit im Homeoffice haben. Die Alternative lautet Abbau von Überstunden und Urlaubstagen. Wo auch dies nicht möglich ist, könnten die Bezüge gestrichen werden.
Der Beamtenbund trägt die Maßnahmen mit. „Ich rate jedem Beschäftigten im öffentlichen Dienst klar davon ab, in ein Risikogebiet einzureisen“, sagt Landeschef Kai Rosenberger. Es gehe um die Arbeitskraft und die Gesundheit. Wenn jedoch die Zielregion erst im Urlaub zum Risikogebiet werde, dürfe den Beamten kein Nachteil geschehen.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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