Stuttgart. Der Landtag hat an diesem Donnerstag die Änderung des Landesmediengesetzes einstimmig beschlossen. Demnach soll die Landesanstalt für Kommunikation mehr Geld erhalten. Die Abgeordneten verzichteten auf eine Aussprache.
Durch die Änderung des Landesmediengesetzes erhält die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) mehr Geld. Sie soll damit in die Lage versetzt werden, lokale und regionale kommerzielle und nicht-kommerzielle Sender – sogenannte freie Radios – stärker zu fördern und damit deren Wettbewerbsfähigkeit bei der Anpassung der Unternehmensausrichtung an die Digitalisierung der Medien zu stärken. Durch die Förderung der digitalen Verbreitung soll zudem sichergestellt werden, dass die Sender möglichst flächendeckend von den Bürgern in ihrer Region empfangen werden können. Zudem sind die zusätzlichen Mittel dafür gedacht, dass die LFK die Vermittlung von Medienkompetenzen ausbauen kann.
Die bessere finanzielle Ausstattung der LFK soll erreicht werden, indem die Vorabkürzung des in Paragraf 10 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags bestimmten Anteils an der Rundfunkgebühr reduziert wird und der LFK zusätzlich zugutekommt. Zudem wird die Deckelung bei der Förderung nicht-kommerzieller Rundfunkveranstalter auf zehn Prozent des der LFK zustehenden Rundfunkgebührenanteils aufgehoben.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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