Stuttgart. Mit den Stimmen aller vier Fraktionen hat der Landtag von Baden-Württemberg das Ingenieurkammergesetz geändert. Durch die in zweiter Lesung ohne Aussprache beschlossene Regelung werden die Rahmenbedingungen für die Berufsausübung von beratenden Ingenieuren weiter entwickelt.
Neben den 138 000 angestellt tätigen Ingenieuren in Baden-Württemberg durfte sich bisher ein Ingenieur bloß dann als beratender Ingenieur bezeichnen, wenn er in der Kammerliste der Ingenieurkammer eingetragen war. Künftig können sich auch leitende Angestellte und Hochschullehrer als beratende Ingenieure eintragen lassen.
Das Markenzeichen setzt allerdings eine eigenverantwortliche und unabhängige Beratung auf den Gebieten des Ingenieurwesens voraus. Außerdem wird der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verbindlich vorgeschrieben. Die Gesetzesänderung erweitert gleichzeitig den Kreis möglicher Kammermitglieder.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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