Stuttgart/Berlin. Schwarzfahren soll nach Ansicht des Deutschen Richterbunds (DRB) weiterhin strafbar sein. Allerdings nur noch dann, wenn dazu Zugangsbarrieren oder Zugangskontrollen überwunden oder umgangen werden. „Mit seinem Reformmodell hält der DRB an der Strafbarkeit des Schwarzfahrens fest, will den Tatbestand aber auf Fälle strafwürdigen Unrechts beschränken“, sagte Präsidiumsmitglied Barbara Stockinger an diesem Dienstag in Berlin.
Wer bloß in Bus oder Bahn einsteigt, ohne eine Täuschung zu begehen oder einen Schutz gegen Schwarzfahrten zu umgehen, ist nach dem Reformvorschlag des DRB nicht strafwürdig. Zivilrechtliche Ansprüche der Verkehrsunternehmen seien ausreichend.
Die Grünen im Bundestag wollen das Schwarzfahren künftig sogar nur noch als Ordnungswidrigkeit eingestuft sehen; das hält nun auch Berlins SPD-Bürgermeister Michael Müller für ausreichend. Justizminister Guido Wolf (CDU) und sein bayerischer Kollege Winfried Bausback (CSU) dagegen wollen nichts ändern.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
Wissenswertes zu kommunalpolitischen Themen für Sie als Gemeinderat/Gemeinderätin mit einem wöchentlichen Newsletter direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Abonnieren Sie jetzt den
Kommunal-Newsletter.