Antrag für Zivilklausel im Landeshochschulgesetz scheitert

02.12.2012 
Redaktion
 

Böblingen. Die Landesarbeitsgemeinschaft Hochschule der Grünen hat auf dem Parteitag an diesem Sonntag gefordert, dass Forschung an Hochschulen in Baden-Württemberg ausschließlich friedliche Ziele verfolgt. Die Grünen sprachen sich jedoch gegen dagegen aus, eine entsprechende verpflichtende Zivilklausel ins Landeshochschulgesetz aufzunehmen. Statt dessen sprachen die Delegierten sich mehrheitlich dafür aus, an den Hochschulen verbindliche Regelunen für die Transparenz von Forschungsprojekten sowie die Einführung von Senatsausschüssen  für ethische Fragen an den Hochschulen.

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) hat sich im Vorfeld des Grünen-Landesparteitages bereits gegen eine entsprechende Verankerung im Landeshochschulgesetz ausgesprochen. Sie nehme die Unabhängigkeit der Wissenschaft ernst undd werde kein Forschungsgebiet verbieten. Es sei ein großer Unterschied, ob Wissenschaftler selbst sagten, dass sie einen bestimmten Weg nicht einschlagen wollten oder ob der Staat ihnen sage, dass sie in eine bestimmte Richtung nicht denken dürften. „Wir wollen eine Selbstbindung von Hochschulen, aber keine Denkverbote vom Staat“, sagte Bauer beim Parteitag. Die Freiheit der Forschung sei ein Grundrecht, das lediglich die Grenzen der Verfassung zu beachten habe.

Die Beführworter einer Zivilklausel im Landeshochschulgesetz argumentierten hingegen damit, dass auch die Wissenschaft unter dem Vorbehalt stehe, dass sie nicht mit anderen Freiheitsrechten kollidiere. Dann sei eine entsprechende Abwägung notwendig, wie das etwa auch bei der Stammzellenforschung oder dem Tierschutz der Fall sei. Deshalb sei auch die Freiheit der Wissenschaft nicht grenzenlos. Auch wiesen sie darauf hin, dass freiwillige Selbstverpflichtungen häufig leere Worthülsen blieben. 


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