Familienrichter sieht Reformbedarf bei Unterhalt

19.09.2019 
Redaktion
 
Grundsicherung für Kinder
Foto: MEV

Brühl. Familienrichter Heinrich Schürmann sieht einen Reformbedarf beim Unterhaltsrecht. „Es muss sich sehr viel und Grundlegendes ändern“, sagt er in einem Interview der Süddeutschen Zeitung. Schürmann hat beim Deutschen Familiengerichtstag in Brühl einen Arbeitskreis zur Düsseldorfer Tabelle geleitet.

Dieses Rechenmodell der Familiengerichte entstamme noch dem Familienbild der 1950er-Jahre, einer betreue, der andere zahle, sagt Schürmann. „Es beruht darauf, dass in dem Haushalt, in dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, auch die sächliche Vollversorgung stattfindet. Doch schon bei längeren Umgangszeiten verschieben sich die Verhältnisse. Dann fällt ein Teil dieser Kosten im Haushalt des unterhaltspflichtigen Elternteils an“, sagt Schürmann. Durch Wechselmodelle und steigende Mieten gerieten Familien schnell in eine finanzielle Schieflage, sagt Schürmann.

„In der Politik wird über eine Grundsicherung für Kinder diskutiert“, sagt Schürmann. Diese soll den Lebensunterhalt eines Kindes unabhängig von der Familienform sicherstellen. „Eine solche Änderung brächte weitgehende Änderungen im Sozial- und Steuerrecht mit sich“, so Schürmann.


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