Keine Einigung im Experten-Streit um Kaufpreis für EnBW-Aktien

14.02.2014 
Redaktion
 
Foto: dpa

Stuttgart. Auch die Mammutsitzung im EnBW-Untersuchungsausschuss an diesem Freitag brachte keine Einigung im Expertenstreit um die Höhe des Kaufpreises für die EnBW-Aktien. Allerdings nahm der eine Professor, der vom Banker Dirk Notheis engagierte Wirtschaftswissenschaftler Henner Schierenbeck, den Vorwurf zurück, der andere, der Gutachter der Staatsanwaltschaft Wolfgang Ballwieser, habe sich verrechnet.

Ein Thema zog sich wie ein roter Faden durch die elf Stunden: die Indiskretionen und die Informationen der Medien durch interessierte Kreise. Bernd Schünemann, der neue Rechtsbeistand von Stefan Mappus (CDU) warf Abgeordneten von Grünen und SPD vor, dass es ihnen im Zusammenspiel mit den Medien vor allem darum gehe, seinen Mandanten aus billigen parteipolitischen Gründen im Zusammenspiel mit den Medien „zu denunzieren“. 

Ballwieser wehrt sich gegen Vorwurf des Rechenfehlers

Am  Nachmittag kam ein konkreter Fall auf den Tisch. Eine große Zeitung aus Baden-Württemberg hatte Anfang Januar berichtet, Ballwieser solle „ein grober Rechenfehler unterlaufen“ sein - in Höhe etwa einer Milliarde Euro, möglicherweise sei sogar Absicht im Spiel gewesen. Der Professor („Ich bin gerupft worden“), der den Kaufpreis als zu hoch bewertet hatte, präsentierte in seiner Vernehmung eine einfache Erklärung. Es habe sich um einen „Vorzeichenfehler“ gehandelt, der aber nicht ihm, sondern Schierenbeck unterlaufen sei. Denn der habe eine Förderung für das AKW Philippsburg II der EnBW gutgeschrieben, anstatt den Betrag als Belastung zu notieren. Am Abend wurde auch der zweite Gutachter gehört, und der mochte den Vorwurf des Rechenfehlers nicht aufrecht erhalten, blieb aber bei seiner Bewertung, dass der Preis von 4,7 Milliarden Euro, den Mappus gezahlt hatte, angemessen war.  

Um die Einschätzung dieser Summe geht es auf der Schlussgeraden, auf der sich der Ausschuss selber sieht. Grün-Rot fordert 800 Millionen vom französischen Energieversorger EDF zurück. Ballwieser stützt diese Einschätzung und damit die von der Opposition kritisierte Schiedsklage. Dementsprechend nahm CDU-Obmann Alexander Throm den renommierten Finanzwissenschaftler intensiv  in die Mangel.

„Wir hatten große Erwartungen“, so Throm danach, die  Vernehmung sei aber enttäuschend verlaufen: „ Auf viele Frage konnte er weder plausibel noch nachvollziehbar antworten.“ Zudem nahm Throm heftigen Anstoß daran, dass Ballwieser mit dem Gutachter der Landesregierung, Martin Jonas, den er seit langem kennt, den Fall besprochen hatte. Beide seien auf „etwa auf dasselbe Ergebnis“, gekommen, so der CDU-Obmann, der sich „schockiert“ über diese Kontakte äußerte. Die Abgeordneten von Grünen und SPD konnten „die ganze Aufregung“ allerdings nicht verstehen und bewerteten die Aussage von Ballwieser als seriös und nachvollziehbar.

Abgeordnete weisen Wortwahl zurück: Dem Landtag nicht angemessen

Zum Auftakt  des langen Sitzungstages hatte Mappus selbst für wenige Minuten das Wort und erklärte, seinerzeit „nach bestem Gewissen gehandelt“ zu haben. Auch er unterstellte den Obleuten von Grünen und SPD, Hans-Ulrich Sckerl und Sascha Binder, für die Veröffentlichung geheimer Unterlagen verantwortlich zu sein. Danach rückte Anwalt Schünemann die Ausschussarbeit in die Nähe von „Schauprozessen in totalitären Diktaturen“.

Für ihn wird Mappus zwischen Ausschuss und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen „wie bei Hase und Igel zu Tode gehetzt“, dem Rechungshof – Auslöser für die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen – unterstellte er „verkappte politische Machtusurpation“. Und dann wandte er sich auch noch gegen die CDU- und den FDP-Vertreter, weil die sich seine Kritik „mangels Intervention“ ebenfalls zurechnen lassen müssten. 

Ein seltener interfraktioneller Schulterschluss folgte auf dem Fuße. Alle Abgeordneten verzichteten darauf, Fragen an Mappus zu stellen. Alle wiesen Wortwahl und Angriffe zurück. Die sei, so der FDP-Abgeordneten Friedrich Bullinger, „dem Landtag von Baden-Württemberg nicht angemessen". Auch Throm nannte die Art und Weise der Stellungnahme „nicht nachvollziehbar".

Mappus will Rechtsberater verklagen

Mappus plant derzeit gerichtliche Schritte. Beim Verwaltungsgericht Stuttgart soll ein bisher vom Ausschuss verweigertes Fragerecht erstritten werden. Vor allem aber geht Mappus beim Stuttgarter Landgericht gegen seine Rechtsberater von Gleiss Lutz vor. Denn die hätten ihn vor dem 4,7 Milliarden schweren Rückkauf mangelhaft beraten.


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