KARSLRUHE. Der bundesweit erste Apothekenautomat von Docmorris bleibt bis auf weiteres außer Betrieb. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe bestätigte am Mittwoch das vom Landgericht Mosbach verhängte Verbot: Der Automat sei wettbewerbswidrig. Docmorris, eine europaweit tätige Versandapotheke aus den Niederlanden, hatte vor zwei Jahren in der baden-württembergischen Gemeinde Hüffenhardt (Neckar-Odenwald-Kreis) den ersten Automaten dieser Art in Deutschland in Betrieb genommen. Das Projekt wurde nach einigen Wochen gerichtlich gestoppt.
Bei der "pharmazeutischen Videoberatung mit angegliederter Arzneimittelabgabe" konnten Kunden per Video Kontakt mit einem Apotheker in den Niederlanden aufnehmen und Medikamente aus einem Automaten erhalten. Nun aber waren Klagen des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg, von zwei Apothekern aus der Umgebung und eines Kölner Apothekers erfolgreich, der eine Online-Apotheke betreibt (6 U 36/18, 6 U 37/18, 6 U 38/18, 6 U 39/18).
Das OLG sieht einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Verschreibungspflichtige Medikamente dürften nur von Apotheken an Verbraucher abgegeben werden. Es folgte nicht dem Argument von Docmorris, es handle sich um erlaubten Versandhandel. Es sei kein Versand an den Endverbraucher, wenn die Arzneimittel zunächst ohne konkrete Bestellung in Hüffenhardt gelagert und dann auf Kundenwunsch abgegeben werden, so das OLG.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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