Parlamentarier beschließen Einführung einer Landesverfassungsbeschwerde

08.11.2012 
Redaktion
 

Stuttgart. Mit den Stimmen von Grünen, SPD und CDU hat der Landtag an diesem Donnerstag die Einführung einer Landesverfassungsbeschwerde beschlossen. Ab dem Jahr 2013 können Bürger somit eine Verfassungsbeschwerde beim Staatsgerichtshof einreichen.

Wer sich in seinen Grundrechten vom Land verletzt sieht – sei es durch ein staatliches Gesetz oder eine Maßnahme - kann ab dem kommenden Jahr eine Verfassungsbeschwerde beim Staatsgerichtshof einreichen. Dies hat der Landtag mehrheitlich beschlossen. Lediglich die FDP stimmte dem Gesetz nicht zu, da es nach Ansicht der Fraktion bereits genug gute Möglichkeiten für Bürger zu klagen gebe.

Als „sinnvolle Ergänzung des Rechtssystems“ bezeichnete der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Bernd Hitzler, die Einführung der Landesverfassungsbeschwerde. Er forderte Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) jedoch auf zu prüfen, ob es bei den veranschlagten Kosten von rund 300 000 Euro pro Jahr bleiben werde.

Jürgen Fillius (Grüne) betonte, dass es bereits in zehn von 16 Bundesländern die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde gebe. Seiner Einschätzung nach ist die Einführung sinnvoll, da das Land seit der Föderalismusreform „weitere, rechtssensible Aufgaben“ erhalten habe. Trotz der angespannten Haushaltssituation sei die Einführung wichtig. Filius verwies darauf, dass eine Popularklage – wie etwa in Bayern – in dem Gesetz nicht vorgesehen sei. Mit einer Popularklage können Bürger eine Beschwerde einreichen, auch wenn sie nicht unmittelbar von einem Gesetz betroffen sind. Die mit 150 prognostizierte Anzahl von Beschwerden pro Jahr bezeichnete er als „realistisch“.

„Bisher ist Baden-Württemberg ein weißer Fleck auf der Landkarte“, sagte Andreas Stoch (SPD) in Bezug auf Landesverfassungsbeschwerden. Die Einführung sei wichtig, um die Landesverfassung stärker in den „Blickpunkt der Bürger“ zu rücken. Die Kosten sind für ihn kein Argument, die Klagemöglichkeit nicht einzuführen.

Ulrich Goll (FDP) hingegen hält das Instrument für überflüssig. Seiner Ansicht nach gibt es bereits genug Klagerechte der Bürger – vor dem Bundeverfassungsgericht und dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. „Der Katalog der Landesrechte ist fast deckungsgleich mit dem Katalog, der durch das Bundesverfassungsgericht gehütet wird“, sagte er. Die Landeverfassungbeschwerde koste Geld, das man nicht habe und das an anderen Stellen in der Justiz gebraucht würde. Er befürchtet, dass der veranschlagte Betrag nicht ausreichen könnte.

„Die Verfassung feiert im Jahr 2013 ihr 60. Jubiläum. Es ist Zeit die Verfassung den Bürger näher zu bringen“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger (SPD). Er betonte, dass mit den Kosten keine anderen Investitionen und Projekte aufs Spiel gesetzt würden. Seiner Einschätzung nach seien die Kosten seriös berechnet. Der Präsident des Staatsgerichtshofs habe bei der Beratung mitgewirkt.  


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