Stuttgart. Die Mitglieder der FDP sollen raus aus dem Motivationsloch. Das hatten führende FDP-Politiker bereits vor dem 108. Landesparteitag in der Liederhalle in Stuttgart beschworen. Dazu hat eine eigens eingerichtete Strukturkommission zahlreiche Satzungsänderungen vorgeschlagen, um den Parteimitgliedern mehr Mitsprachemöglichkeiten zu geben.
Ein Wunsch – vor allem der jüngeren Parteimitglieder – wurde aber bereits zu Beginn der Satzungsänderungsanträge abgelehnt: Auch weiterhin dürfen sich auf dem Landesparteitag sich bloß die Delegierten, der Landesvorstand, die Landtagsfraktion und die Vorsitzenden der Vorfeldorganisationen zu Wort melden. In dem Antrag war gefordert worden, dass künftig jedes Parteimitglied auf dem Parteitag das Wort ergreifen kann. Auch der Vorschlag, einen Antrag der von mindestens 1000 Bürgern – die nicht Parteimitglied sein müssen – auf dem Landesparteitag zu diskutieren, wurde abgelehnt. Die Strukturkommission hatte sich davon neue Impulse aus der Bevölkerung erhofft.
Erfolgreicher war der Wunsch nach einer elektronischen Befragung der Mitglieder, beispielsweise zu Kampagnen und Wahlslogans. Künftig dürfen alle Parteimitglieder elektronisch oder auch schriftlich zu verschiedenen Themen der Parteiarbeit befragt werden. Allerdings nicht zur Landesspitze – dieser Antrag wurde abgelehnt. Generalsekretärin Gabriele Heise bedauerte die Entscheidung: „Das wäre sein wichtiges Signal an die Mitglieder gewesen.“ Der abgeschmeAtterte Antrag der Strukturkommission, der auch Heise angehörte, sah vor, dass 15 Kreisverbände oder ein Landesparteitag mit zwei Dritteln der Stimmberechtigten eine Umfrage anstoßen können. Das Ergebnis der Mitgliederbefragung hätte keine bindende Wirkung für die Delegierten bei der Wahl der Landesvorsitzenden oder des Landesvorsitzenden gehabt. Gleichwohl hätte das Meinungsbild aber dazu führen können, dass Kandidaten ihre Bewerbung zurückziehen.
Eine Beschränkung der Themenbereiche soll es zunächst nicht geben. Außerdem kann künftig jedes Parteimitglied auch an Fachausschüssen teilnehmen.
Bisher konnten Änderungen der Satzung bloß bis spätestens fünf Wochen vorher eingereicht werden. Künftig kann das noch bis zu zwei Wochen vorher geschehen. Jeder Änderungsantrag muss schriftlich beim Landesvorstand eingereicht werden.
Alles was der Landesvorstand beschließt sollen auch künftig die Mitglieder detaillierter erfahren. Dazu haben die Delegierten auf dem Landesparteitag beschlossen, dass eine Niederschrift von allen Beschlüssen den Parteimitgliedern in einem Intranet zugänglich gemacht wird.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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