Stuttgart. Schüler, die nach Ansicht ihrer Eltern wegen der Gefährdung durch den Coronavirus der Schule fernbleiben sollten, dürfen auch im neuen Schuljahr zu Hause lernen. „Wir hatten zuletzt keine Präsenzpflicht für die Schülerinnen und Schüler“, sagte Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) in einem Interview mit der Rhein-Neckar-Zeitung am Donnerstag. "Stand heute haben wir das auch nicht für das kommende Schuljahr vorgesehen."
Allerdings gelte weiterhin die Schulpflicht, so Eisenmann weiter: Wer nicht am Präsenzunterricht teilnehmen könne, müsse zuhause den Unterrichtsstoff lernen und Aufgaben erledigen. Der Anteil der Schüler, die selbst ein erhöhtes Risiko für einen besonders schlimmen oder tödlichen Verlauf einer Corona-Infektion haben oder in einem Haushalt mit einer gefährdeten Person leben und daher nicht zur Schule gehen, lag nach ihren Angaben zuletzt unter einem Prozent.
Ein Ministeriumssprecher ergänzte, dass der Fernunterricht auch kein Freifahrtschein sei: "Wenn die Schule merkt, dass es nicht klappt, dann hat sie das Recht, einen Schüler oder eine Schülerin wieder einzubestellen." Diese könnten dann im Notfall getrennt betreut und unterrichtet werden.
Für Lehrkräfte, die sich vom Präsenzunterricht befreien lassen wollen, gilt nach wie vor Attestpflicht. Rund sechs Prozent der Lehrer bleiben mit diesem Argument dem Klassenzimmer fern. Das hatte eine Umfrage des Kultusministeriums im Juli unter öffentlichen Schulen im Land ergeben. Diese Lehrer zählen sich zur Corona-Risikogruppe, etwa wegen Vorerkrankungen.
Kritik an Eisenmanns Position kommt aus der Opposition. Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Stefan Fulst-Blei, befürchtet, dass sich die Bildungsschere im Land auch im kommenden Schuljahr weiter öffnen werde. "Ein Anruf genügt und die Schulpflicht ist faktisch passé? Soll das über Monate so laufen?", so fragte er. "Wie will die Kultusministerin verhindern, dass ausgerechnet diejenigen Kinder und Jugendlichen zu Hause bleiben, die Förderung besonders nötig hätten?"
Zwar gebe es Regeln für den Fernunterricht. Doch hätten die Lehrkräfte noch immer keine digitalen Endgeräte, monierte Fulst-Blei. "Ein Messengerdienst steht nicht flächendeckend zur Verfügung und ob die Schülerinnen und Schüler zu Hause über einen ausreichenden Internetzugang verfügen, um überhaupt mit der Schule in Kontakt zu treten, ist auch nicht klar." SPD-Fraktionschef Andreas Stoch ergänzte, die Anwesenheitspflicht gelte auch im Fernunterricht.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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