Stuttgart. Anders als etwa in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen ist in Baden-Württemberg noch nicht absehbar, wann die Freibäder wieder öffnen. Allerdings stehen seit Dienstag Eckpunkte fest. Die Bäder müssen demnach ein Hygienekonzept erstellen, das die maximal zulässige Gästezahl, die maximal zulässige Schwimmerzahl und Abstandsregeln enthält. Dabei können sich die Anforderungen an die Bäderarten – Schwimm- und Freibäder, Thermal- und Heilbäder sowie Hotelbäder – unterscheiden.
Weitere Einzelheiten sollen nach Angaben des Sozialministeriums in Kürze festgelegt werden. Anschließend soll das Konzept der Corona-Lenkungsgruppe und dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt werden.
Auch Badeseen mit Eingangskontrolle sollen unter Einschränkungen betrieben werden können. Für Badeseen, deren Zugang nicht kontrolliert werden kann, sollen die allgemein gültigen Distanz- und Verhaltensregeln gelten. Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft warnt jedoch, angesichts geschlossener Bäder auf Badeseen auszuweichen.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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