Stuttgart. Die Landesregierung will im Zuge der Novellierung der Landesbauordnung eine Rauchwarnmelderpflicht für Schlaf- und Kinderzimmer in Wohnungen einführen. Auch in Neubauten von Beherbergungsstätten und Gemeinschaftsunterkünften sollen Rauchwarnmelder verpflichtend eingeführt werden. Für Bestandsgebäude seien laut Gisela Splett (Grüne), Staatssekretärin im Verkehrsministerium, Übergangsfristen für eine Nachrüstpflicht vorgesehen.
Bedenken kommen von der FDP. Jochen Haußmann, der verkehrspolitische Sprecher befürchtet „eine irrsinnige Überwachungsbürokratie“. „Rauchmelder sind sinnvoll und jeder sollte sie haben“, so Haußmann. Hierzu brauche es aber keinen überregulierenden Überwachungsstaat, den letztlich die Mieter und Eigentümer teuer bezahlen müssten.
Baden-Württemberg gehört zu den wenigen Bundesländern, in denen es derzeit noch keine Rauchmelder-Pflicht gibt. Bei der Novellierung der Landesbauordnung im Jahr 2010 hatte die damalige Landesregierung diese abgelehnt stattdessen und auf die Eigenverantwortung der Bürger gesetzt. Der Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die Installationspflicht von Heim-Rauchmeldern in der Landesbauordnung verankert wird. Entgegen der landläufigen Meinung, sei nicht nur Fahrlässigkeit häufige Brandursache, erläutert der Verband. Oft würden technische Defekte Brände auslösen, die ohne Rauchmelder zur Katastrophe führen können.
Rauch- beziehungsweise Brandmelder in Privatwohngebäuden und Treppenhäusern stellen nach Ansicht der Verbandsexperten „eine wirksame Maßnahme zur Reduzierung der Brandfolgen von Wohnungs- und Zimmerbränden dar“. So würden in Deutschland jährlich rund 500 Menschen an Bränden sterben, die Mehrzahl davon in Privathaushalten.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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