Kein Abschiebestopp für Afghanistan aus Baden-Württemberg

07.02.2017 
Von: sta
 
Redaktion
 
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Stuttgart. Im Unterschied zu anderen Bundesländern will Baden-Württemberg an der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber nach Afghanistan grundsätzlich festhalten. „Eine freiwillige Ausreise hat Vorrang, aber letztendlich sind wir laut Bundesgesetz zur Abschiebung verpflichtet“, sagte Vizeregierungssprecher Arne Braun. Dies sei Konsens bei den Koalitionspartnern Grüne und CDU. „Das schließt eine reguläre Überprüfung der Lage in Afghanistan durch die Bundesregierung mit ein“, betonte Braun.

Abschiebungen von Asylbewerbern nach Afghanistan werden von Menschenrechtsorganisationen wegen des ungelösten Konflikts zwischen der Regierung in Kabul und Milizen wie der Taliban scharf kritisiert. Nach einem neuen UN-Bericht hat die Zahl der toten und verletzten Zivilisten in Afghanistan einen neuen Höchststand erreicht.

Bisher habe Baden-Württemberg zehn abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan abgeschoben, hieß es aus Kreisen in Stuttgart. Mit der Praxis stehe das Land nicht allein, da etwa auch Hessen diesen Weg gehe. Die Landesregierung prüfe aber weiter die Einzelfälle.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Wochenende ein Nein von Schleswig-Holstein zur Abschiebung nach Afghanistan kritisiert. Die Entscheidung der SPD-geführten Landesregierung sei nach ihrer „festen Überzeugung“ nicht in Ordnung. Schleswig-Holstein hat bis auf Weiteres Abschiebungen mit Verweis auf Gefahren am Hindukusch gestoppt.

Auch Rheinland-Pfalz will vorerst keine abgelehnten Asylbewerber nach Afghanistan abschieben. Die Lage vor Ort sei „unverändert schlecht“, sagte Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) in Mainz zur Begründung. Auch Niedersachsen, Berlin und Bremen - in denen ebenfalls SPD-geführte Regierungen amtieren - zweifeln einem Bericht der Funke Mediengruppe zufolge an der Sicherheit in Afghanistan.

Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) setzt sich für Konsequenzen gegen Bundesländer ein, die die Ausreise ausgesetzt haben. „Es ist geltendes Recht, dass ein Ausländer abzuschieben ist, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Abschiebung erfüllt sind“, sagte er der „Stuttgarter Zeitung“. „Wenn einzelne Bundesländer sehenden Auges Recht brechen, muss man eine Kürzung der Bundeshilfen zumindest in Erwägung ziehen.“

Die Lage am Hindukusch sei nicht einfach, räumte Strobl ein. „Es gibt in Afghanistan aber vergleichsweise sichere Regionen, in denen Millionen Afghanen ihrem Alltag nachgehen“, sagte er. Deutschland unterstütze das Land mit Entwicklungshilfe, die Bundeswehr sei dort.


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