Mantelverordnung über Verwertung mineralischer Bauabfälle kurz vor Abschluss

08.03.2021 
Redaktion
 
Foto: Leja

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STUTTGART. Die Mantelverordnung, kurz MantelV, soll eine ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Boden und Grundwasser auf der einen, und einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft auf der anderen Seite erreichen. Es geht vor allem um eine möglichst hohe Recyclingquote für mineralische Ersatzbaustoffe, die durch Wiederaufbereitung von Baustoffen und aus Reststoffen gewonnen werden.

Der Bundesrat hatte dem Vorhaben im Herbst bereits zugestimmt. Vor knapp vier Wochen hatte das Umweltministerium erneut Verbände zur Anhörung geladen, nachdem es in der Bundesratsbefassung Änderungen in der Vorlage gegeben hatte. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) sieht darin einen guten Kompromiss. BDE-Präsident Peter Kurth begrüßte einen übergreifenden Zusammenschluss von Politik, Verbänden und der kommunalen und privaten Wirtschaft, der „die Kompromissvorlage weiter unterstützt“. Er appellierte an den Gesetzgeber, die Verordnung noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen.

Politischer Prozess noch nicht abgeschlossen

Ob es so weit kommt, ist fraglich. Denn die MantelV müsste dafür etliche Hürden nehmen. So muss die EU-Kommission grünes Licht geben, das Bundeskabinett zustimmen und der Bundestag sie verabschieden. Dann geht sie noch einmal zur Abstimmung in den Bundesrat. Erst zwei Jahre nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger kann sie dann Inkrafttreten.

Derweil gibt es immer noch Kritik an der in der MantelV enthaltenen Ersatzbaustoffverordnung. Sie sieht bundeseinheitliche Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe vor. Dazu zählen insbesondere Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen.

Bauindustrie warnt vor Anstieg der Deponierung von Bauabfällen

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe warnt, dass angesichts der geplanten verschärften Grenzwerte im Bodenschutz selbst gütegesicherte Recyclingbaustoffe als Abfall gelten würden. „Das verhindert einen höheren Einsatz der innovativen und nachhaltigen Baumaterialien“, sagt Verbandschef Felix Pakleppa. Die vorliegende Fassung so die Bauverbände „hemme das Recycling, aber auch die sonstige stoffliche Verwertung und führe zu einem erheblichen Anstieg der Deponierung von wertvollen Bauabfällen.

Die Position des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe gibt es hier zum Nachlesen.

 

 


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