STUTTGART. Bei der Auswahl ihrer Krankenversicherung sollen sich Beamte in Baden-Württemberg ohne finanzielle Nachteile für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden können. Dies haben die Landesverbände des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) und der Grünen am Freitag gefordert.
Beamte haben in der Regel eine private Krankenteilversicherung, die die Beihilfe ergänzt. Oft fällt die Entscheidung für die private Krankenversicherung nach Auffassung von DGB und Grünen jedoch nicht freiwillig: Zwar könnten sich Beamte auch gesetzlich versichern, sie müssten dann aber die gesamten Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen. Das Land zahle für Beamte keinen Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.
„Seit Einführung des Krankenversicherungssystems in Deutschland ist es obligatorisch, dass sich Arbeitgeber an den Kosten beteiligen. Dieser Grundsatz sollte auch für die Beamtinnen und Beamten gelten, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind“, sagte DGB-Landeschef Martin Kunzmann. „Darüber hinaus steigert die pauschale Beihilfe auch die Attraktivität der öffentlichen Arbeitgeber. Viele Bereiche des öffentlichen Dienstes seien auf Quereinsteiger angewiesen. Diese hätten in der Regel ein höheres Lebensalter. Für Quereinsteiger wäre die Einführung der pauschalen Beihilfe in Baden-Württemberg äußerst attraktiv. Denn eine private Krankenversicherung stelle für sie wegen der Risikoprüfung eine hohe finanzielle Belastung dar.
„Wir Grüne wollen dem guten Beispiel aus Hamburg folgen: Mit der Einführung einer pauschalen Beihilfe schaffen wir mehr Wahlfreiheit und mehr Gerechtigkeit“, sagte Grünen-Landeschef Oliver Hildenbrand. Es sei weder zeitgemäß noch sozial gerecht, wenn Beamte finanzielle Nachteilen erlitten, wenn sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung entschieden. „Wir Grüne haben dieses Projekt in unserem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2021 verankert und wollen in der kommenden Legislaturperiode auf eine Übernahme des Hamburger Modells in Baden-Württemberg hinwirken.“
Hamburg hatte als erstes Bundesland bereits 2018 die pauschale Beihilfe erfolgreich eingeführt. Auch in Berlin, Brandenburg und Thüringen wurde sie Anfang 2020 eingeführt. In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen ist das Hamburger Modell Gegenstand der parlamentarischen Diskussion. Der Beamtenbund spricht sich dagegen aus. Auch das grün-geführte Finanzministerium will das Hamburger Modell nicht übernehmen.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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