Stuttgart. Die Landeswahlleiterin Christiane Friedrich hat für die Volksabstimmung über das sogenannte Kündigungsgesetz zur Beteiligung des Landes an den Kosten für das Bahnprojekt Stuttgart 21 den 27. November anvisiert.
In einem Schreiben an die vier Regierungspräsidien des Landes bittet sie darum, die Bürgermeister der Stadtkreise und die Landratsämter zu informieren, damit der Termin geprüft werden könne.Bis spätestens 31. August sollen die Betroffenen dem Innenministerium eine Rückmeldung geben, ob alles bis zum 27. November organisiert werden könne.
Damit es zu einer Volksabstimmung kommt, muss das Kündigungsgesetz zuerst im Parlament abgelehnt werden. In einer Sondersitzung am 16. September wollen die Politiker im Landtag in Stuttgart über das Gesetz beraten.
Endgültig abgestimmt werden soll im Landtag am 28. September. Eine juristische Prüfung könnte das Verfahren jedoch weiter in die Länge ziehen. Die FDP-Fraktion denkt darüber nach zu klagen. Ihrer Meinung nach darf das Volk nicht über Projekte abstimmen, die direkt den Haushalt betroffen.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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