Innenministerium prüft umstrittene Online-Durchsuchung

18.10.2018 
Redaktion
 
Foto: Reich

Stuttgart. Fast ein Jahr nach der Verschärfung des Polizeigesetzes im Land fehlt Polizeibeamten offensichtlich noch ein zentrales, technisches Instrument. Dabei geht es Medienberichten zufolge um einen Trojaner für die Quellen-TKÜ (Telekommunikationsüberwachung). Das Innenministerium prüft derzeit, ob auch die Online-Durchsuchung künftig möglich sein kann.

Das meint das Abfangen internetbasierter, verschlüsselter Kommunikation per Internet, etwa über Whatsapp, zur Verhinderung von Terrorakten. So einen Trojaner müssten die Beamten etwa auf ein Smartphone spielen, von dem die Kommunikation ausgeht. Betroffen wäre die laufende Kommunikation.

SPD-Innenexperte Sascha Binder sagte: „Stand heute gibt's diese Software noch nicht.” Beauftragt mit der Entwicklung ist das Bundeskriminalamt (BKA). Binder ergänzte am Mittwoch, die Innenpolitiker warteten bis heute auf den versprochenen Termin beim BKA, um sich einen fertigen Trojaner anzusehen.

Die Grünen hatten in den Verhandlungen mit der CDU durchgesetzt, dass nur Trojaner verwendet werden dürfen, die nicht gleichzeitig die umstrittene Online-Durchsuchung ermöglichen. Die Online-Durchsuchung ist in Baden-Württemberg nicht erlaubt. Ein Sprecher des Innenministeriums teilte auf Anfrage des Staatsanzeigers aber mit, dass man das Thema auf dem Schirm habe. Derzeit werde die Online-Durchsuchung intern fachlich geprüft. Dafür müsste das Land eine gesetzliche Grundlage schaffen. Von Seiten der Polizei wird das Instrument immer wieder gefordert, da es in Zeiten zunehmender Digitalisierung wichtig für die Ermittlungsarbeit wäre.

Der Landtag hatte im November 2018 ein novelliertes Polizeigesetz beschlossen. Damit bekamen Polizei und Verfassungsschutz in Baden-Württemberg neue Befugnisse an die Hand, um mögliche Terrorakte früh verhindern zu können.


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