SIGMARINGEN/KRESSBRONN. Die Gemeinde Kressbronn (Bodenseekreis) darf keine Zweitwohnungssteuer für Wohnmobile einfordern. Das hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschieden, wie ein Sprecher am Montag mitteilte.
Nach Ansicht des Gerichts sind Wohnmobile nicht auf ein längerfristiges Wohnen ausgelegt oder dafür geeignet. Zweitwohnungssteuern können von Kommunen erhoben und in ihrer Höhe festgelegt werden. Eine entsprechende Satzung gestalten sie selbst. Der Städtetag Baden-Württemberg listet einer Sprecherin zufolge allerdings nicht, welche seiner Mitglieder solche Abgaben einfordern - und für welche Objekte konkret.
Kressbronn hatte eine Jahrespauschale von 125 Euro für Wohnmobile verlangt. Geklagt hatte dagegen der Besitzer eines mehr als 40 Jahre alten Caravans, das weder über ein fixiertes Bett noch über Dusche und Toilette verfügte. Weiter einziehen darf die Kommune jedoch Zweitwohnungssteuern für Wohnwagen - also für Gefährte, die sich ausschließlich mit einem Zugfahrzeug fortbewegen lassen. Bereits 1997 war der Gemeinde Kressbronn per Gerichtsentschluss untersagt worden, Segelboote auf dem Bodensee als Zweitwohnungen zu besteuern.
Als bundesweit erste Gemeinde hat Überlingen in den 1970er-Jahren eine Zweitwohnungssteuer eingeführt. Der Oberbürgermeister hatte damals beklagt, dass auswärtige Eigentümer von Ferienwohnungen zwar die Infrastruktur der Gemeinde nutzen, aber nicht zu ihrer Finanzierung beitragen.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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