Landesregierung stärkt Mitbestimmung von Richtern und Staatsanwälten

20.03.2013 
Redaktion
 

Stuttgart. Die grün-rote Landesregierung will die Mitbestimmung von Richtern und Staatsanwälten stärken. Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) brachte am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesrichtergesetzes in den Landtag ein.

Dieser sieht eine Fortschreibung der sogenannten Präsidialratsverfassung vor, eine baden-württembergische Besonderheit, nach der Personalentscheidungen der Richter vom Justizministerium nicht gegen den Beschluss der Mitbestimmungsgremien getroffen werden können. Dieses „Markenzeichen“ der Justiz im Südwesten garantiere eine unabhängige dritte Gewalt, frei von politischer Einflussnahme, erklärte Stickelberger.

Die Mitbestimmung soll durch einen Staatsanwaltswahlausschuss auch für die Staatsanwälte gestärkt werden. Ferner beinhaltet das neue Gesetz erstmals auch eine Pflicht zur Fortbildung für Richter und Staatsanwälte. Schließlich sollen die Vorschriften für Disziplinverfahren gegen Richter, Staatsanwälte und badische Amtsnotare sowie gegen Mitglieder des Rechnungshofes an das Landesdisziplinargesetz angepasst werden. „Dieser Reformschritt trifft in der Justiz auf breite Zustimmung. Wir können uns in der Praxis auf einen breiten Konsens stützen“, berichtete der Minister.

CDU hält Konsens für möglich

Die CDU werde sich am Ende auf eine Zustimmung hinbewegen, prognostizierte Heribert Rech (CDU). Es gebe zwar einen gewissen Nachbessrungsbedarf, aber man könne zum Konsens kommen. Die Festschreibung der Fortbildung bezeichnete der frühere Innenminister als „sinnvoll“. Ulrich Goll (FDP) stellte die Zustimmung der Liberalen in Aussicht. Das „am meisten ausgebaute Mitbestimmungssystem erhalte ein paar weitere Verzierungen. Handlungsbedarf sieht Goll allerdings noch bei der Erprobungsabordnung.

Aus Sicht von Jürgen Filius (Grüne) stärkt das Gesetz die dritte Gewalt, also die Judikative, gegenüber der Exekutive und Legislative. Geradezu vorbildlich sei die Politik des Gehörtwerdens bei den Vorberatungen umgesetzt worden, lobte er. 63 Einzelpersonen und Berufsverbände hätten Stellungnahmen zu dem im Februar 2012 im Intranet veröffentlichten Entwurf abgegeben.

Personalkonzept wird auf den Weg gebracht

Sascha Binder (SPD) hob zwei Dinge hervor: Die Einführung des Staatsanwaltswahlausschusses, mit dem die vorhandene Ungleichbehandlung bei den Beteiligungsrechten zwischen Richtern und Staatsanwälten im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben behoben wird. Und die immer essentieller werdenden allgemeinen Arbeitsbedingungen für Richter und Staatsanwälte. Der Justizminister werde in Kürze ein umfassendes Personalentwicklungskonzept dafür auf den Weg bringen, kündigte Binder an.


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