Stuttgart. Verbraucherminister Peter Hauk (CDU) hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum digitalen Nachlass begrüßt und sich für klarere Gesetze ausgesprochen. Der BGH in Karlsruhe hatte am Donnerstag in letzter Instanz entschieden, dass die Eltern eines toten Mädchens Zugang zu dessen gesperrtem Facebook-Nutzerkonto bekommen.
Der digitale Nachlass dürfe nicht anders als der analoge Nachlass behandelt werden, sagte Hauk. Es bestehe weitgehend Einigkeit, "dass selbst Briefe mit vertraulichem Inhalt nach dem Tode des Adressaten an dessen Erben zugestellt und von diesen gelesen werden dürfen". Um das in Zukunft auch rechtlich zu verankern, habe er einen entsprechenden Gesetzentwurf vorbereiten lassen. Erben soll damit der Zugang zum Nachlass unabhängig von dessen Form gewährt werden.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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