Handwerk fordert Ausnahmen vom Fahrverbot für Euro-5-Diesel

23.07.2019 
Redaktion
 

Stuttgart. Die Fahrverbote auf vier Straßenabschnitten, darunter auch das bislang besonders mit Luftschadstoffen belastete Neckartor, sollen im Luftreinhalteplan ergänzt werden und vom 1. Januar 2020 an gelten. Darauf hat sich die grün-schwarze Landesregierung geeinigt, wie ein Sprecher des Verkehrsministeriums sagte.

„Die Einschränkungen für Betroffene werden erheblich sein“, befürchtet der Baden-Württembergische Handwerkstag. „Die drohenden Fahrverbote für Euro-5-Diesel kommen einem zonalen Fahrverbot gleich, weil es für die Betroffenen kaum noch möglich sein wird, die Innenstadt zu erreichen“, kritisiert Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold. Gerade im Handwerk gebe es viele Betriebe, die zur Auftragserledigung aus dem Umland in Metropolen ein- und ausfahren müssten.

Reichhold kritisiert die grün-schwarze Landesregierung. Sie habe flächendeckende Fahrverbote Ende Juni noch ausgeschlossen. Wo bleibe da die Verlässlichkeit? Reichhold zufolge sei eine Ausnahmeregelung für Handwerksbetriebe mit Euro-5-Dieselfahrzeugen „zwingend notwendig“. Die seit dem 1. Januar 2019 bestehende Ausnahmeregelung für Handwerker mit Euro-4-Dieselfahrzeugen und schlechter müsse auch für Euro-5-Diesel gelten.  Dies müsse Eingang in eine neue Ergänzung des Luftreinhalteplans finden.

Handwerk verlangt technische Umrüstung von Autobauern

Reichhold kritisiert auch die Autobauer. „Nach wie vor tut sich in Sachen Hardware-Nachrüstung nichts Konkretes. Unseren Handwerksbetrieben ist nicht geholfen, wenn die Politik zwar eine Förderung zusagt, aber nicht auf schnelle Umsetzung drängt. Wir erwarten deshalb, dass Euro-5-Dieselfahrzeuge unbefristet weiter fahren dürfen, bis Nachrüstungen für diese Fahrzeuge rechtssicher geklärt und entsprechende Konditionen verhandelt wurden“, so Reichhold.

Die Landesvereinigung Bauwirtschaft geht davon aus, dass die bisherige Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge auch für Dieselfahrzeuge der Euro-Norm 5 gilt. „Derzeit gibt es in der Landeshauptstadt außerordentlich viele Baustellen“, sagt Geschäftsführer Thomas Möller. „Unsere Bauunternehmen, die in der Regel mit Dieselfahrzeugen ausgerüstet sind, müssen natürlich auch weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Baustellen in der Innenstadt ungehindert anzufahren.“ Käme es zu keiner generellen Sonderregelung, wären etliche Baubetriebe von dem Fahrverbot auf Stuttgarts wichtigsten Einfallstraßen betroffen und müssten ihre Arbeit de facto einstellen.“ 


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