Stuttgart. Die Grünen wollen, dass künftig auch die Kommunen die Gehälter von Geschäftsführern von kommunalen Unternehmen offen legen. Die Landtagsfraktion fasste bei ihrer Klausurtagung in Bad Boll (Kreis Göppingen) einen entsprechenden Beschluss. Dies bestätigte eine Sprecherin.
Die Grünen setzen sich deshalb bei der Vergütung von Mitgliedern der Geschäftsführung und Vorständen öffentlicher Unternehmen für eine weitergehende Offenlegungspflicht ein, als sie die Gemeindeordnung bislang vorsieht.
Nach Angabe einer Sprecherin veröffentlicht das Land bereits die Gehälter von Chefs landeseigener Betriebe. Das solle durch ein Ändern der Gemeindeordnung auch bei kommunalen Unternehmen künftig der Fall sein.
Derzeit müssen nur die gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats veröffentlicht werden. Der Gemeindetag sieht keine Notwendigkeit, diese Regelung zu ändern. Sie habe sich bewährt, so eine Sprecherin. Außerdem würden bei einer Änderung öffentliche Unternehmen anders behandelt als private, nicht börsennotierte Unternehmen. Auch dafür sieht der Gemeindetag keinen Grund.
Die Grünen-Forderung ist Teil eines Papiers zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit. Dieses Papier sieht auch vor, dass das Informationsfreiheitsgesetz des Landes nun evaluiert wird und notwendige Nachbesserungen zügig umgesetzt werden. Der Landesdatenschutzbeauftragte hatte bereits im Dezember Nachbesserungen eingefordert.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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