Bundesrat: Klimapaket kommt in den Vermittlungsausschuss

02.12.2019 
Von: Benjamin Lassiwe
 
Redaktion
 
Der Bundesrat hat bei seiner Plenarsitzung am Freitag in Berlin die steuerlichen Maßnahmen des Klimapakets der Bundesregierung in den Vermittlungsausschuss geschickt. Foto: dpa/Imagebroker

Stuttgart. Hauptthema im Bundesrat am Freitag war das Klimapaket, mit dem sich nun der Vermittlungsausschuss beschäftigen muss: Die Länder haben mehrmals Nein gesagt. Weitere wichtige Themen waren der Schutz der Kommunalpolitiker vor Angriffen im Internet, die Vergütung von Azubis und ein härteres Vorgehen gegen Mietwucher.

Die Beschlüsse im Einzelnen: Der Bundesrat hat bei seiner Plenarsitzung am Freitag in Berlin die steuerlichen Maßnahmen des Klimapakets der Bundesregierung in den Vermittlungsausschuss geschickt. Dabei handelt es sich etwa um eine Anhebung der Pendlerpauschale und die Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets. Dagegen wurden Regelungen über den CO2-Handel und verbindliche Emissionsbudgets für alle Teile der Wirtschaft von der Länderkammer beschlossen.

Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) war das allerdings nicht genug: "Es wäre mehr drin gewesen, vor allem aber wäre mehr nötig gewesen", sagte Untersteller. Vor allem habe die Mehrheit der Länder "die wichtige Diskussion über den künftigen CO2-Preis" abgelehnt.Der Bundesrat will ehrenamtlich tätige Kommunalpolitiker stärker vor Hass und Hetze im Internet schützen.

Wer Personen öffentlich mit der Begehung von Verbrechen droht, muss nach einem am vorigen Freitag beschlossenen Gesetzentwurf mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen. Erfolgt die Bedrohung gegenüber einer im politischen Leben stehenden Person, schlagen die Länder eine erhöhte Strafe von bis zu fünf Jahren vor. Der Gesetzesentwurf wurde nun der Bundesregierung zur Stellungnahme vorgelegt.

Die Länderkammer hat sich für die Schaffung einer Mindestvergütung für Auszubildende ausgesprochen. Sie soll im ersten Lehrjahr mindestens 515 Euro im Monat betragen. In den nächsten Jahren soll sie auf bis zu 620 Euro ansteigen. Zudem sollen sich Meisterinnen und Meister künftig "Bachelor Professional" nennen können. Dadurch will man eine stärkere internationale Anschlussfähigkeit der deutschen Handwerksausbildung sichern. Die Neuregelungen treten am 1. Januar in Kraft.

Ein härteres Vorgehen gegen Mietwucher hat der Bundesrat am Freitag auf seiner Plenarsitzung in Berlin beschlossen. Künftig soll es als Mietwucher gelten, wenn die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt und das Angebot an günstigerem Wohnraum gering ist. Zudem sollen auf Antrag Bayerns auch die Bußgelder für Mietwucher auf künftig 100.000 Euro erhöht werden. Das geltende Bußgeld von 50.000 Euro empfanden die Länder angesichts des anhaltend knappen Wohnungsmarktes als nicht mehr zeitgemäß. Nun muss sich der Bundestag mit der Initiative beschäftigen. (lass) (Drucksache 527/19, Beschluss)


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